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Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Wismarer Werkstätten GmbH - Gemeinnützige Einrichtung für Menschen mit Behinderung.
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist mit 20% an der Wismarer Werkstätten GmbH – Gemeinnützige Einrichtung für Menschen mit Behinderung beteiligt. Weitere Gesellschafter sind der Verein „Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Wismar e. V.“ (60%) sowie der Verein „Das Boot“ Wismar e. V. – Verein zur Förderung seelischer Gesundheit und Integration (20%).
Die Gesellschaft wurde 1991 gegründet und betreibt Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderung, eine Schule und seit neuestem auch eine Kindertagesstätte. Zweck der Gesellschaft ist u. a. die Förderung von Menschen mit Behinderung, von Bildung und Erziehung sowie der Jugend- und Altenhilfe. Verwirklicht wird dieser Zweck des Weiteren durch die Erbringung von Leistungen zur Frühförderung von Kindern mit Behinderung und durch die Betreibung von familienunterstützenden Diensten.
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen, sozialpolitischer Änderung und der Weiterentwicklung des Leistungsspektrums der Gesellschaft wurde es erforderlich, den Gesellschaftsvertrag zu modernisieren und an diese geänderten rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 1 beigefügt. Die Änderungen sind in der Gegenüberstellung des aktuell gültigen Gesellschaftsvertrages und der Neufassung erkennbar (Anlage 2).
Die anderen Gesellschafter sowie das zuständige Finanzamt haben der Neufassung des Gesellschaftsvertrages bereits zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro): keine
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Anlagen:
Gesellschaftsvertrag
Synopse
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Gesellschaftsvertrag (3134 KB) | |||
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2 | Synopse WisWerk_GesV_2020 (95 KB) |