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Beschluss:
Die Hansestadt Wismar sieht in der Fuß- und Radverkehrsförderung eine wichtige Aufgabe und unterstützt daher die Gründung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) und tritt als Gründungsmitglied dem Verein AGFK MV als ordentliches Mitglied bei.
Begründung:
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem Jahr 2017 einen Zusammenschluss interessierter Kommunen, den sogenannten Initiativkreis der "Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern" (AGFK MV), zu dem auch die Hansestadt Wismar gehört. Für den 19.Oktober diesen Jahres 2020 ist geplant, dass sich die AGFK MV als eingetragenen Verein (e.V.) gründet, mit der Hansestadt Wismar als Gründungsmitglied.
Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u.a. ein Projektkoordinator finanziert und Fachaustausch zwischen den Kommunen organisiert werden konnte. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Diese Finanzierung ist jedoch abhängig von den festen Strukturen einer Vereinsgründung.
Neben der Hansestadt Wismar haben die Hansestädte Rostock, Stralsund, Greifswald, Anklam, die Städte Schwerin, Neustrelitz sowie die Gemeinde Heringsdorf ihre Absicht bekundet, als Gründungs-Mitglieder der AGFK MV e.V. aufzutreten.
Vergleichbare Arbeitsgemeinschaften für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen (AGFKs) haben sich in den letzten 10 bis 15 Jahren in fast allen Bundesländern etabliert. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.
Die angestrebte Gründung des eingetragenen Vereins im Herbst 2020 wird nach dem Vorbild der vergleichbaren Arbeitsgemeinschaften in den anderen Bundesländern vorbereitet. Die Finanzierung des Vereins erfolgt aus Zuwendungen des Landes und den jährlichen Beiträgen der Vereinsmitglieder.
Zweck und Aufgaben der AGFK MV e.V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert. Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:
1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.
Um auch weiterhin gemeinsam mit anderen Kommunen, Landkreisen und Interessensvertretern den Rad- und Fußgängerverkehr zu stärken, unterstützt die Hansestadt Wismar als Gründungsmitglied die AGFK MV als e.V. Aus der Vereinsmitgliedschaft ergeben sich folgende Vorteile:
- Durch gemeinsame, von einer Geschäftsstelle der AGFK MV e.V. koordinierte Projekte sparen die Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z.B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich Vermittlung geltender Verkehrsregeln. Mitunter werden diese durch einen gemeinsamen Mitteleinsatz erst möglich.
- Vorträge im Rahmen regelmäßiger Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen zu günstigen Konditionen stellen sicher, dass die Mitglieder über aktuelles Fachwissen informiert sind und neue Kenntnisse aus Praxisbeispielen anderer auch vor Ort anwenden können, z.B. bei Radverkehrsführungen an Kreuzungen oder der Gestaltung von Fahrradstraßen.
- Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten.
Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:
a) der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins
b) die Benennung einer festen Ansprechperson
c) die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung
d) die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke
e) der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.
Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch die Hansestadt Wismar die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt. Gemäß Beitragsordnung der AGFK MV (Anlage 2) beträgt der Mitgliedsbeitrag für die Hansestadt Wismar 2.000 €/a. Für den Mitgliedsbeitrag sind im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel eingestellt und für die Folgejahre eingeplant.
Da die Hansestadt Wismar bereits Mitglied im Initiativkreis ist, unterstützt sie grundsätzlich den durch sie mitbestimmten Vereinszweck. Eine feste Ansprechperson ist bereits jetzt aus der Abteilung Planung des Bauamtes mit Herrn Rittemann benannt.
Durch den Beitritt in die AGFK MV e.V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Hansestadt Wismar unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.
Der vorliegende Satzungsentwurf ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises intensiv abgestimmt und mit den Rechtsämtern der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Wismar vorab besprochen. Des Weiteren wurde der Satzungsentwurf dem Registergericht und dem Finanzamt Rostock vorgelegt. Eine Einbeziehung des Innen- und Finanzministeriums in die Gründungsaktivitäten erfolgte ebenfalls durch den Projektkoordinator der AGFK MV.
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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51100 5629100 | Aufwand in Höhe von | 2.000 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51100 5629100 | Aufwand in Höhe von | 2.000 € |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51100 5629100 | Aufwand in Höhe von | 2.000 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51100 5629100 | Aufwand in Höhe von | 2.000 € |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzungsentwurf_AGFK_MV_Stand_Ende_Mai (175 KB) | ||||
2 | Beitragsordnung_AGFK_MV_19_März_2020 (121 KB) |
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