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Begründung:
Seit Jahren entwickelt sich die Attraktivität des Altstadtbereiches positiv.
Dadurch konnte der noch vor Jahren vorhandene Leerstand im Wohnungsbereich bis auf die unsanierten Objekte zurückgeführt werden. Ebenfalls wurde die touristische Vielfalt gesteigert, was die deutlich erhöhten Besucherzahlen unterstreichen. Letztlich hat dieses zusammen auch dazu geführt, dass weitere und attraktive Arbeitsplätze geschaffen wurden.
All dies war gewollt, führt aber auch dazu, dass der Verkehrsraum innerhalb der Altstadt deutlich stärker genutzt wird; und das durch alle Verkehrsarten.
Dies wird besonders deutlich im Bereich der Fußgängerzone. Hier erzeugt der Modal Split von Anlieferungs- und Parkverkehr, von Radverkehr und Fußgängerverkehr einen besonders hohen Druck.
Komplettiert wird dieser Modal Split noch durch den ÖPNV, der über den Marktplatz auch diese Verkehrsart an die Fußgängerzone heranführt.
Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie ist deutlich zu erkennen, dass die Belastbarkeit des öffentlichen Verkehrsraumes an die Grenzen stößt.
Deshalb ist mit besonderer Sensibilität darauf zu achten, ob die vorhandenen Festlegungen, wie zum Beispiel die Befahrbarkeit der Fußgängerzone durch Radfahrer, auch für die Zukunft aufrecht erhalten bleiben kann.
Es gilt also, die oben genannten Verkehrsarten in ihrer Bedeutung und Nutzung für den Altstadtbereich abzuwägen.
In Bezug auf den PKW-Verkehr ist es in den letzten Jahren gelungen, das durch die Bürgerschaft beschlossene Parkraumkonzept weiterzuentwickeln und anzupassen. Dadurch konnte der Parksuchverkehr erheblich reduziert und entsprechend der Möglichkeiten in der Altstadt den Anwohnern Parkraum zur Verfügung gestellt werden. Auch die Aufteilung von Parkflächen innerhalb des Parkraumkonzeptes rund um die Altstadt hat dazu beigetragen, dass mit Ausnahme von Spitzenzeiten ausreichend Parkflächen für den Individual- und Anwohnerverkehr zur Verfügung stehen.
Anders ist die Situation zu beurteilen für den Anlieferverkehr. Hier ist zu beobachten, dass die zur Verfügung gestellten Zeiten von 6 bis 10 Uhr und von 18 bis 22 Uhr nicht ausreichen, um die täglichen Bedarfe der Gewerbetreibenden insbesondere durch Paketdienste zu leisten. Hinzu kommt, dass diese Fahrzeuge häufig die engen Straßen der Altstadt über Gebühr blockieren und damit die anderen Verkehrsarten behindern.
Es ist deshalb zu überlegen, ob man den Anlieferverkehr nicht dergestalt verändert, dass man ihnen auf kleineren Anlieferbehältnisse, wie Lastenfahrräder, verändert.
Wie bereits in anderen Städten erfolgreich betrieben, könnte im Außenbereich der Innenstadt ein Anlieferungsdepot (wie bereits vorhanden von der DHL) entstehen, wo alle KEP-Dienste ihre Waren anliefern.
Von dort werden sie in genormten Containern, die die Größe von normalen Autostellplätzen haben, in die Innenstadt an Standorte gebracht. Solche Standorte könnten im Bereich des Parkhauses und im Bereich der Turmstraße entstehen. Von dort nun würden sie in genormten Kleincontainern auf Lastenfahrräder an die Gewerbetreibenden verteilt.
Dies hätte den Vorteil, dass die Straßen deutlich weniger durch diesen Anlieferungsverkehr belastet sind und somit im Modal Split nicht mehr eine solche dominante Rolle spielen.
Notwendige Großraumtransporte sollten dann nur noch mit Sondergenehmigung möglich sein.
Im Bereich des Fahrradverkehrs hat gerade die Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass weitere Verkehrsteilnehmer dieses Medium nutzen.
Es ist deshalb darüber nachzudenken, inwieweit der Fahrradverkehr optimiert werden kann.
Ein erster Gedanke wäre, gleich dem Parkraumkonzept für die PKWs, auch für den Fahrradverkehr im Ringbereich der Altstadt Parkflächen zu schaffen in Ergänzung zu den Abstellmöglichkeiten am Bahnhof. Letztlich wäre eine Möglichkeit, im Bereich der noch nicht benutzten Erweiterungsflächen des Parkhauses Abstellmöglichkeiten sowohl für normal, als auch elektrobetriebene Fahrräder vorzuhalten.
Daneben ist auch zu untersuchen, inwieweit direkt im Altstadtbereich weitere Abstellmöglichkeiten geschaffen werden können, zum Beispiel auf dem Marienkirchplatz oder dem Marktplatz.
Um einen fahrenden Verkehr aufrecht zu erhalten, ist dann zu überlegen, teilweise Straßen vorranging für den Fahrradverkehr auszuweisen. Dies würde weiterstgehend zulasten von Teilen des jetzt genutzten PKW-Parkraumes gehen.
Anderenfalls müsste man festlegen, in welchen Bereichen Fahrräder nur geschoben werden dürfen.
Im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs hat eine Potenzialanalyse der jetzigen Situation Schwächen aufgedeckt, die in naher Zukunft beseitigt werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Taktung bzw. den Linienfluss. Festgehalten bleibt aber, dass der ÖPNV weiterhin über den Marktplatz geführt wird. Dies deshalb, da diese Streckenführung besonders gerne durch die Bevölkerung angenommen wird, auf der anderen Seite für die Nutzer aber auch eine fußläufige Nutzung der Altstadt möglich wird.
Letztlich ist der Bereich der Fußgänger sowohl für Anwohner als auch Besucher zu sichern. Dabei gilt es, für alle in Abwägung mit den denkmalpflegerischen und straßenverkehrsrechtlichen Notwendigkeiten die Stadt barrierefrei zu gestalten. Insbesondere bei Sanierung und Neubau von öffentlichen Straßenanlagen ist dies vorrangig zu berücksichtigen.
Weiterhin ist eine Gefährdung, gerade in den stark frequentierten Bereichen der Altstadt und des Hafens, für die Fußgänger so gering wie möglich zu halten.
Die Gemengelage der Altstadt ist ein Kernbereich des zu erstellenden Verkehrsentwicklungsplanes für die Gesamtstadt. Hierfür wird gerade die Aufgabenstellung insgesamt erarbeitet.
Aus unserer Sicht sollte aber der Bereich der Altstadt bereits jetzt intensiv diskutiert werden, da sich augenfällig Situationen im Miteinander der Verkehrsströme zuspitzen.
Deshalb soll diese Vorlage Auftakt einer solchen Diskussion sein.
Davon losgelöst muss ich mir allerdings vorbehalten, Maßnahmen, die bereits jetzt straßenverkehrsrechtliche Anordnungen erfordern, vorzeitig zu treffen.
Anlage/n:
keine