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Das Gebäude an der Bauhofstraße 30 in der Altstadt der Hansestadt Wismar war zeitweise großflächig mit Fahnen beflaggt, die der vom Verfassungsschutz beobachteten Reichsbürger Bewegung zugeordnet werden.
Dazu einige Fragen:
1. Ist der Verwaltung dieser Umstand bekannt?
2. Ist eine solche Beflaggung im Einklang mit der Gestaltungssatzung der Altstadt Wismars?
3. Wäre es ggf. rechtlich möglich, die Gestaltungssatzung anzupassen, um so eine Beflaggung zukünftig auszuschließen ?
Anlagen:
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Nr. | Name | ||||
1 | Anfrage_Reichsbürgerflaggen_Piraten_2020.pdf (24 KB) |
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