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Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Nachmeldung der AfD-Fraktion wurde die Bezugsvorlage erstellt.
Beschluss:
Die Bürgerschaft entsendet die nachstehenden Personen in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar:
- als Vertreter /-in der Gesellschafterin Hansestadt Wismar
1. __________________ ,
2. __________________ ,
3. __________________ ,
4. __________________ ,
5. __________________ ,
- als Vertreterin des Betriebsrates der Gesellschaft
6. Frau Angela Herzog.
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Gesellschafterin der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar und hält 100 % der Anteile am Stammkapital.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus sechs Mitgliedern, von denen ein Mitglied Sachkompetenz entweder auf dem Bau- oder Wohnungsbewirtschaftungssektor oder im Finanzwesen haben muss. Er setzt sich aus fünf Vertretern des Gesellschafters und einem Mitglied des Betriebsrates der Gesellschaft zusammen.
Bei den Vertretern der Hansestadt Wismar handelt es sich derzeit um:
Andreas Wellmann – Aufsichtsratsvorsitzender,
Roland Kargel – stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender,
Christian Hilgendorff,
Eike Koebe und
Thomas Ahlvers.
Als Vertreterin des Betriebsrates der Gesellschaft wurde entsandt: Frau Angela Herzog.
Gem. § 7 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsbaugesellschaft endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Die gegenwärtigen Mitglieder wurden von der Bürgerschaft im Jahr 2015 in den Aufsichtsrat entsandt, sodass die Amtszeit mit der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über das Geschäftsjahr 2019 voraussichtlich im Juni 2020 endet. Aus diesem Grund wird eine Beschlussfassung der Bürgerschaft über die Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar erforderlich.
Soweit der Gemeinde mehrere Sitze zustehen, erfolgt die Bestellung der Vertreter gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Aus den Fraktionen der Bürgerschaft wurden für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft die nachstehenden Personen vorgeschlagen:
SPD: Andreas Wellmann, Christian Hilgendorff
CDU: Tom Brüggert
DIE LINKE: Roland Kargel
Für-Wismar-Forum: Eike Koebe
Bündnis 90/Die Grünen: Hannes Bergmann
AfD: Jens-Holger Schneider
Der Betriebsrat der Gesellschaft hat als seine Vertreterin vorgeschlagen: Angela Herzog.
Der von der Bürgerschaft beschlossene „Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmensführung“
(Codex) enthält unter Punkt 2.2.4 Anforderungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch kommunale Vertreter. Darin heißt es, dass vor Aufnahme der Tätigkeit als kommunales Aufsichtsratsmitglied aus Transparenzgründen eine Erklärung gegenüber der Gesellschafterin dahingehend abzugeben ist, ob Tätigkeiten oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens vorliegen bzw. vorlagen.
Bei den eingereichten Vorschlägen der Fraktionen sind solche Tätigkeiten oder Organfunktionen
nicht bekannt.
Gemäß § 71 Abs. 2 der Kommunalversammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die von der Gemeinde bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Weisungen und Richtlinien der Gemeindevertretung gebunden
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: keine
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