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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister unter Verwendung des gerade entstehenden digitalen Baumkatasters und der GALK-Liste im öffentlichen Raum:
1.) Gefällte oder anderweitig verlorene Bäume im gleichen Stadtteil im Verhältnis 1 zu 3 zu ersetzen und Ausfälle in Baumreihen oder Alleen in Reihe nachzupflanzen. Eine Kompensation in anderen Stadtteilen ist nicht zulässig.
2.) Der Baumersatz erfolgt in der Pflanzperiode nach dem Ende der Baumaßnahme. Bei Abgängen von Bäumen, die nicht mit Baumaßnahme zusammenhängen, erfolgt der Baumersatz in der nachfolgenden Pflanzperiode.
3.) Um neue innerstädtische Pflanzräume zu erschliessen und bestehende zu bewahren erarbeitet die Hansestadt Wismar gemeinsam mit den Versorgungsträgern ein Regelwerk für innerstädtische Baumpflanzungen für die Bereiche mit unterirdischen Infrastrukturen, insbesondere Ver- und Entsorgungsleitungen.
4.) Die Stadt beteiligt die Bürger*innen in frühzeitigen partizipativen informellen Verfahren an der Gestaltung der Begrünung im öffentlichen Raumes.
5.) Die Stadt führt die Werte aller Bäume in der Doppik als Vermögen der Stadt und berichtet jährlich über Zu- und Abgänge.
Begründung:
erfolgt mündlich.
Anlagen: