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Basierend auf den Fragen des Bürgers T. Kibelksties in der Einwohnerfragestunde der Bürgerschaftssitzung im Februar 2020 bittet die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welcher Verfahrensverlauf ist für die Wismarer Verwaltung festgelegt, um Bürger*Innen bzw. Forscher*Innen Einsicht in Akten bzw. Unterlagen zu ermöglichen?
2. Ist üblich es das Angestellte der Verwaltung die Einsicht beobachten und Notizen machen über die angesehenen Dokumente und Abschriften von diesen? Wenn ja, warum?
3. Warum wurde dem Bürger T. Kibelksties die Akteneinsicht verweigert und erst nach Intervention des Landesaufbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewährt?
4. Wie stellt die Hansestadt Wismar sicher, das alle nicht mehr benötigten Akten bzw. Unterlagen zeitnah in das Archiv übergeben werden. Durch welche Kriterien werden nicht mehr benötigte Akten bzw. Unterlagen definiert.
5. Wie viele Anträge auf Akteneinsicht basierend auf dem Informationsfreiheitsgesetz wurden in den Jahren 2015-2020 gestellt, bewilligt bzw. abgelehnt. Listen Sie diese jahrweise auf. Nennen Sie bitte alle Gründe die zu einer Ablehnung geführt haben.
6. Wurden in diesem Zeitraum Rechtsmittel gegen Ablehnungen durch die Antragssteller*Innen eingelegt. Wenn ja wie viele?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Hansestadt Wismar über den Übergang des Hauses Mecklenburger Straße 10 in ihren Besitz vor.
8. Welche Maßnahmen hat die Hansestadt Wismar seit der Bürgerfragestunde im Februar unternommen, um Unterlagen bzgl. des Eigentumsübergangs des Hauses Mecklenburger Str. 10 zu finden, zu sichten und den Antragsteller darüber zu informieren.
Anlagen:
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