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Vorlage - VO/2019/3303-01  

Betreff: Neufassung der Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums der Hansestadt Wismar
erneute Beschlussfassung nach Widerspruch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:1. Dr. Hammer, Karen
2. Schubert, Corinna
Bezüglich:
VO/2019/3303
Beteiligt:13.4 Museum / Altstadtausstellung   
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 I Bürgermeister  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
28.05.2020 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar zurückgestellt   
25.06.2020 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums der Hansestadt Wismar  
Kalkulation für Entgeltordnung SCHABBELL  
Synopse für Entgeltordnung SCHABBELL  
Widerspruch vom 12.03.2020 gegen den Beschluss vom 27.02.2020  

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Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums der Hansestadt Wismar.

 

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Begründung:
Die ursprüngliche Vorlage VO/2019/3303 wurde in der Sitzung der Bürgerschaft vom 27.02.2020 modifiziert beschlossen. Diesem Beschluss widersprach der Bürgermeister mit Schreiben vom 12.03.2020, da dieser das Recht verletzt (Anlage 4). In der Folge ist die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten (ordentlichen) Sitzung zu nehmen und darüber erneut zu beschließen.

 

Zur Begründung in der Sache wird hier die Begründung der Ursprungsvorlage (VO/2019/3303) nochmals angefügt:

Das Stadtgeschichtliche Museum SCHABBELL wurde am 22.12.2017 eröffnet. Für die erste Entgeltordnung konnten alle Zahlen für den Betrieb nur geschätzt werden. Die Schätzzahlen für den Betriebsaufwand waren jedoch zu hoch, die der Personalkosten zu niedrig und die Besucherzahlen falsch eingeschätzt. Es kamen nur 1/3 der erwarteten Besucher – statt 40.000 waren es im Jahr 2018 insgesamt 14.427 Besucher. Der Kostendeckungsgrad lag 2018 bei 12,55 %. Jetzt liegen realistische Zahlen für die Gesamtkosten des Jahres 2018 vor. (siehe Anlage 2) Sie bilden die Grundlage für weitere Planungen.

 

Die Zahlen des Jahres 2018 werden für eine Schätzung der Situation 2020 genutzt, da die Jahresabschlüsse für 2019 noch nicht vorliegen.

 

Einige Änderungen der Entgeltordnung sollen im Jahr 2020 zur Steigerung der Besucherzahlen und der Attraktivität führen sowie den Kostendeckungsgrad anheben.

 

Dazu gibt es verschiedene Vorschläge zum Entgeltsystem. Die Preise orientieren sich an der Entgelt-Strategie im Bereich des Amtes für Welterbe, Tourismus und Kultur. Um die Änderungen nachzuvollziehen, liegt eine Synopse mit gelben Markierungen für die Änderungen vor (siehe Anlage 3). Entsprechend der Reihenfolge der Tabelle wird folgendes vorgeschlagen:

 

Eine Reduzierung des Eintrittspreises von 8.- € auf 6.- € erscheint notwendig. Das Museum hat nicht so viele Gäste wie gewünscht und erhofft. Viele Besucher empfinden den Eintritt als zu teuer. Um einen Anreiz für Besucher neben den kostenfreien Angeboten in der Stadt zu schaffen, soll der Eintritt reduziert werden.

 

In diesem Zusammenhang sollen auch die ermäßigten Eintrittspreise von 5,00 € auf 4,00 € gesenkt werden. Auf diese Weise wird Geringverdienern der Zugang erleichtert. Außerdem soll die Personengruppe, die von Ermäßigungen profitiert, erweitert werden. Wichtige Multiplikatoren sind auch die im Museumswesen arbeitenden Berufsgruppen, die in Verbänden organisiert sind, wie: Mitglieder des Verbands Deutscher Kunsthistoriker und des Verbandes der Restauratoren VDR. Bei Vorlage einer Verbandsmitgliedskarte sollen sie eine Ermäßigung erhalten. Auch die Mitglieder des eigenen Museumsvereins sollen eine Vergünstigung erhalten. Sie  unterstützen die Arbeit des Museum durch ehrenamtliche Tätigkeiten und finanzielle Beiträge.

 

Wegen der erhöhten Nachfrage und Steigerung der Anzahl von Gruppen (ab 15 Personen) soll eine Gruppenermäßigung eingeführt werden. Sie beträgt 4.50 € und ermäßigt 3,00 €.

 

Das Museum ist als familienfreundlich vom Tourismusverband MV zertifiziert worden. Um den Besuch für Familien auch mit älteren Kindern attraktiver zu machen, soll die Grenze für den kostenfreien Zugang von 14 auf 16 Jahre erweitert werden. Dies wirkt sich auch auf Schulklassen aus. Durch die gemischte Altersstruktur in den Schulklassen wird mit 16 Jahren ein Abschluss erreicht. Bis dahin ist ein kostenfreier Zugang sinnvoll und förderlich.

 

Die Jahreskarte wird gut von ihren Besitzern genutzt. Sie bietet freien Eintritt für die Dauer- und Sonderausstellungen sowie vergünstigte Führungen durch den Wegfall des Eintrittsanteils im Preis. Der Preis für die Jahreskarte wird um einen Euro erhöht. Das Angebot der After-Work-Führungen wird gut angenommen und soll dauerhaft ins Programm des Museums mit 15.- € und ermäßigt mit 10.- € aufgenommen werden.

 

In den Schulferien wurden Workshops für Kinder für zehn Euro pro Tag angeboten. Diese sollen verlässlich beibehalten werden und zukünftig pro Tag neun Euro für ein Kind kosten.

Für hochwertiges Material beim museumspädagogischen Angebot wird der Eigenanteil an den Kosten leicht erhöht.

 

Im Bereich Vermietung entfällt im Kellergeschoss des Museums die Säulenhalle, weil dort ein Schaumagazin eingerichtet wird.

 

Die Reduktion des Eintrittspreises hat Auswirkungen auf den Haushalt. Um die Einnahmen stabil zu halten bzw. zu verbessern ist eine Erhöhung der Besucherzahlen auf 20.000 Gäste nötig. Dies soll auch durch mehr Besucher im ermäßigten Segment erreicht werden und könnte auch durch den eingeschränkten Betrieb der Ausstellung im Rathauskeller unterstützt werden. Außerdem sind zusätzlich Marketingmaßnahmen geplant.

 

Eine Kalkulation gibt einen Überblick für das Jahr 2020. Um den Kostendeckungsgrad auf 18,64 % zu verbessern, ist es nötig, neben den oben erwähnten Maßnahmen im Bereich Eintritt auch die Einnahmen im Bereich Shop, Führungen und Mieteinnahmen zu steigern. Dies sollte gelingen, weil das Museum und die vielfältigen Veranstaltungen und Angebote immer bekannter und beliebter werden. Die Medien nehmen die Aktivitäten des Museums zunehmend mehr zur Kenntnis und berichten darüber. Das Angebot im Shop wird laufend erweitert und die pädagogischen Angebote wurden ausgewertet und an die Nachfrage angepasst.

Die Einnahmen im Shop sollen mehr als verdoppelt werden. Der reduzierte Eintritt soll die Anzahl der Besucher um ein Drittel steigern. Der dann fällige Zuschussbedarf beträgt dann 547.783,58 Euro.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen dazu führen die Attraktivität des Stadtgeschichtlichen Museums zu erhöhen und damit die Einnahmesituation zu verbessern.

 

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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

25101.46299xx/03

Ertrag in Höhe von

44.257,25 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

25101.66299xx/03

Einzahlung in Höhe von

44.257,25 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

Die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen bilden den Unterschiedsbetrag zwischen den in der Anlage 2 „Kalkulation für Entgeltordnung SCHABBELL“ bezifferten Einnahmen 2018 (81.242,75 EUR) und den prognostizierten Einnahmen für 2020 (125.500 EUR) ab. Im Haushalt 2020/2021 sind die entsprechenden Einnahmen in der Höhe berücksichtigt.

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

25101.46299xx/03

Ertrag in Höhe von

44.257,25 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

25101.66299xx/03

Einzahlung in Höhe von

44.257,25 €

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

Die oben dargestellten finanziellen Auswirkungen bilden den Unterschiedsbetrag zwischen

den in der Anlage 2 „Kalkulation für Entgeltordnung SCHABBELL“ bezifferten Einnahmen

2018 (81.242,75 EUR) und den prognostizierten Einnahmen für 2020 (125.500 EUR) ab.

Im Haushalt 2020/2021 sind die entsprechenden Einnahmen in der Höhe berücksichtigt.

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

X

neu

X

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlagen:

1) Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums der Hansestadt Wismar

2) Kalkulation für Entgeltordnung SCHABBELL

3) Synopse für Entgeltordnung SCHABBELL

4) Widerspruch vom 12.03.2020 gegen den Beschluss vom 27.02.2020
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums der Hansestadt Wismar (37 KB)      
Anlage 2 2 Kalkulation für Entgeltordnung SCHABBELL (82 KB)      
Anlage 3 3 Synopse für Entgeltordnung SCHABBELL (87 KB)      
Anlage 4 4 Widerspruch vom 12.03.2020 gegen den Beschluss vom 27.02.2020 (551 KB)      
Stammbaum:
VO/2019/3303   Neufassung der Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums der Hansestadt Wismar   13.4 Museum / Altstadtausstellung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2019/3303-01   Neufassung der Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums der Hansestadt Wismar erneute Beschlussfassung nach Widerspruch   30 RECHTSAMT   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2019/3303-02   Neufassung der Entgeltordnung des Stadtgeschichtlichen Museums der Hansestadt Wismar   13.4 Museum / Altstadtausstellung   Bericht/Antwort gem. KV M-V