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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar entsendet in die Verbandsversammlung der Sparkasse Mecklenburg – Nordwest neben dem Bürgermeister die folgende Person:
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Als Stellvertreter wird gewählt:
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Begründung:
Die Sparkasse Mecklenburg Nordwest ist eine Zweckverbandssparkasse im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 1 des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern (SpkG).
Die Organe des Zweckverbandes sind nach § 3 der Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Mecklenburg – Nordwest die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.
Der Verbandsvorsteher ist entsprechend § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, 1. Stellvertreter ist der Bürgermeister der Hansestadt Wismar und der 2. Stellvertreter wird aus der Mitte der übrigen Mitglieder der Zweckverbandsversammlung gewählt.
Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 4 Abs. 1 – 3 der Satzung aus 6 Vertretern von denen die Verbandsmitglieder Landkreis Nordwestmecklenburg zu 2/3 und die Hansestadt Wismar zu 1/3 beteiligt sind.
Als geborene Organvertreter ihrer Körperschaften gehören der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Bürgermeister der Hansestadt Wismar an. Stellvertreter für die geborenen Verbandsmitglieder sind deren jeweilige Stellvertreter im Amt, die jedoch keine Funktion im Verband wahrnehmen.
Folglich entsendet die Hansestadt Wismar nach § 4 Abs. 4 der Verbandssatzung ein weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung. Darüber hinaus ist bei Verhinderung dieses Mitgliedes ein Stellvertreter zu wählen, der die Aufgaben wahrnimmt (§ 4 Abs. 5 S. 2 Verbandssatzung).
Bis zur abgelaufenen Wahlperiode gehörte Herr Wolfgang Rickert (SPD – Fraktion) der Verbandsversammlung an. Stellvertreter war Herr Siegfried Rakow (CDU – Fraktion).
Gemäß § 156 Abs. 3 und 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) werden die Vertreter der Gemeinden in den Verbandsversammlungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft gewählt. Die Wahl muss binnen zwei Monaten nach einer Kommunalwahl durchgeführt werden. Die Wahl der Stellvertreter erfolgt ebenfalls nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Bestimmt die Kommunalverfassung eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, so können gemäß § 32 KV M-V Fraktionen und Zählgemeinschaften Vorschlagslisten erstellen, über die die Bürgerschaft in einem Wahlgang abstimmt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: Satzung des Zweckverbandes für die Sparkasse Mecklenburg – Nordwest |
Anlage/n: keine