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Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Wismar wird bei der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages am 24. September 2014 durch folgende Personen (Delegierte) vertreten:
| Name Vorname der/ des Delegierten | Name, Vorname der Stellvertretung |
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Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist bereits seit 1990 Mitglied des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. (StGT M-V). Der Städte- und Gemeindetag hat unter anderem die Aufgaben, die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu wahren und diese insbesondere gegenüber Landtag und Landesregierung zu vertreten, seine Mitglieder auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens insbesondere der öffentlichen Verwaltung zu beraten und zu betreuen sowie den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen und das Verständnis für die kommunalen Fragen in der Öffentlichkeit zu fördern.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des StGT M-V und hat nach § 6 Abs. 5 der Vereinssatzung folgende Aufgaben:
- Beschluss der Satzung und von Satzungsänderungen
- Wahl des Vorstandes
- Entscheidung über Anträge der Mitglieder und Organe
- Abschließende Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss aus dem StGT M-V
- Beschluss über die Auflösung des StGT M-V und die Verwendung des Vermögens.
Der Hansestadt Wismar stehen entsprechend § 6 Abs. 6 der Vereinssatzung 10 Delegierte zu, welche die Belange der Stadt in der Mitgliederversammlung vertreten können. Empfehlenswert wäre es, die gleiche Anzahl von stellvertretenden Delegierten zu wählen um eine Verhinderungsvertretung sicherzustellen.
Delegierte können sowohl der Bürgermeister, die Senatoren, Bürgerschaftsmitglieder, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Verwaltung oder auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sein.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung werden Reisekosten laut Abrechnung erstattet. Die Höhe kann noch nicht genau beziffert werden, da die entstehenden Kosten abhängig sind vom Veranstaltungsort (Länge der Fahrstrecke), des gewählten Beförderungsmittels und der Anzahl der tatsächlich reisenden Delegierten.
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | Freiwillig (vorgesehen gem. § 6 Abs. 6 Satzung des StGT) | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: