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Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt ergänzend zur Haushaltssatzung 2020/2021 die Erhöhung des Kassenkreditrahmens für das laufende Haushaltsjahr 2020 auf 31.000.000 EUR und für das Haushaltsjahr 2021 auf 31.000.000 EUR.
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Situation durch die sich ausbreitende Coronavirus-Pandemie und den daraus resultierenden finanziellen Folgen für die Hansestadt Wismar wird der mit Haushaltssatzung 2020/2021 am 19.12.2019 durch die Bürgerschaft beschlossene Kassenkreditrahmen in Höhe von 13.000.000 EUR für das Haushaltsjahr 2020 nicht ausreichend sein.
Durch die Schließung der städtischen Einrichtungen und touristischen Sehenswürdigkeiten, insbesondere jedoch durch den massiven Einbruch bei der Gewerbesteuer und den örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern wird lediglich ein Teil der veranschlagten Einzahlungen tatsächlich vereinnahmt werden können. Darüber hinaus werden die Einzahlungen aus der Grundsteuer B durch Stundungsgesuche aus den Bereichen der Tourismusbranche ebenfalls rückläufig sein. Weiterhin ist zu erwarten, dass unsere städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungen Gewinnausschüttungen und Konzessionsabgaben nicht im ursprünglich geplanten Umfang leisten können.
Demgegenüber stehen jedoch die laufenden Fixkosten, die trotz erfolgter Schließungen weiterhin anfallen. Eine detaillierte Aufstellung der nunmehr zu erwartenden Ein- und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 ist der als Anlage 2 beigefügten vorläufigen Finanzrechnung (Liquiditätsvorschau) zu entnehmen. Für das Haushaltsjahr 2021 wird darüber hinaus aller Wahrscheinlichkeit nach die Erstellung eines Nachtragshaushaltes gemäß § 48 KV M-V erforderlich werden.
Die Inanspruchnahme des Kassenkredites ist bereits erfolgt. Der Kassenbestand beträgt zum 06.04.2020 -290.462,99 EUR. Zum Vergleich dazu betrug der Bestand der liquiden Mittel zum 31.12.2019 insgesamt 9.062.370,56 EUR.
Da der Zeitpunkt für die Aufhebung der durch die Landesregierung M-V beschlossenen Einschränkungen der sozialen- und wirtschaftlichen Aktivitäten ungewiss ist und die daraus für die Hansestadt Wismar resultierenden finanziellen Folgen derzeit nicht bzw. schwer einschätzbar sind, ist die Erhöhung des Kassenkreditrahmens zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sowie des öffentlichen Lebens zwingend erforderlich.
Derzeit wird durch die Ministerium für Inneres und Europa an entsprechenden Erleichterungen für die Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts gearbeitet. Diese liegen bereits im Entwurf vor.
Die vorgeschlagene Verfahrensweise zur Haushaltssatzungsänderung ist mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt und wurde bereits während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 in dieser Form angewandt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
Siehe Anlage | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
x | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen:
1. Haushaltssatzung 2020/2021 vom 23.04.2020
2. Vorläufige Finanzrechnung 2020 (Liquiditätsvorschau)
3. Hochrechnung der Einzahlungen 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltssatzung 2020_2021 vom 23.04.2020 (31 KB) | ||||
2 | Vorläufige Finanzrechnung 2020 (Liquiditätsvorschau) (38 KB) | ||||
3 | Hochrechnung der Einzahlungen 2020 (43 KB) |
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