Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2020/3443  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord",
2. Änderung,

Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
11.05.2020 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
28.05.2020 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1a - Abwägung - Teil 1  
Anlage 1b - Abwägung - Teil 2  
Anlage 2 - Plan+Text  
Anlage 3 - Begründung einschl. Umweltbericht  
Anlage 4 - Schallimmissionsprognose  
Anlage 5 - Ökokontomaßnahme  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" mit dem Ergebnis geprüft, dass Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

– Bürgermeister als Untere Immissionsschutzbehörde

– Bürgermeister als Untere Brandschutzbehörde

– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Stadtreinigung

E.DIS.AG

– Stadtwerke Wismar GmbH

– Deutsche Telekom

– Stellungnahme 2 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

– Stellungnahme 3 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

 

berücksichtigt wurden und dass die Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

– Landkreis NWM, Die Landrätin, Stabstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und

Planen, FD Bauordnung und Umwelt, FD Öffentlichere Gesundheitsdienst, FD Bau und Gebäudemanagement und FD Kataster und Vermessung

– Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg,

- Bürgermeister als untere Behörde für Denkmalschutz und untere Behörde für Bodendenkmalschutz

– Straßenbauamt Schwerin

– Stellungnahme 1 der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

– Stellungnahme 1 der Öffentlichkeitsbeteiligung

– Stellungnahme 2 der Öffentlichkeitsbeteiligung

 

 

teilweise berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" für das Gebiet, welches begrenzt wird im Norden durch die ca. 100 m entfernt befindliche Osttangente, im Osten durch die im B-Plan Nr. 34/94 festgesetzte Sukzessionsfläche, im Süden durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung und im Westen durch die gemäß B-Plan Nr. 34/94 bereits realisierte Wohnnutzung sowie vorhandene Gewerbeflächen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

4. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

5. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" wurde aus der parallel in Aufstellung befindlichen 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord“ entwickelt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Im Rahmen der Aufstellung der  2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34/94 "Wohn-, Misch- und Gewerbegebiet Schwanzenbusch /Nord"  wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und 2 / und in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1)

 

Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst.

 

Der Planung liegt ein Gutachten über Schalltechnische Untersuchungen zu Grunde. (Anlage 4)

 

Zur Sicherung der Realisierung, der im Rahmen der Planung festgesetzten externen Ausgleichsmaßnahmen (Ökokontomaßnahme) wurde ein Vertrag zwischen dem Eigentümer der Flächen und dem Vorhabenträger geschlossen.

Die untere Naturschutzbehörde hat hierzu ihre Zustimmung gegeben.

(Anlage 5)
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1    – Abwägung

Anlage 2    - Planzeichnung + Text

Anlage 3    - Begründung einschl. Umweltbericht

Anlage 4    - Lärmgutachten

Anlage 5    - Ökokontomaßnahme
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1a - Abwägung - Teil 1 (6570 KB)      
Anlage 6 2 Anlage 1b - Abwägung - Teil 2 (18469 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 2 - Plan+Text (8622 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 3 - Begründung einschl. Umweltbericht (3531 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 4 - Schallimmissionsprognose (2522 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 5 - Ökokontomaßnahme (1988 KB)