Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - VO/2020/3442  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
59. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord",

Abwägung und Abschließender Beschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
11.05.2020 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
28.05.2020 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1a - Abwägung-Vorentwurf  
Anlage 1b - Abwägung-Entwurf  
Anlage 2 - Planzeichnung  
Anlage 3 - Begründung einschl. Umweltbericht  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes  "Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord"  mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von

 

Amt für Raumordnung und Landesplanung WM

– Landrätin des LK NWM, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Stabstelle Wirtschafts- und Regionalplanung, FD Bauordnung und Planung

Bürgermeister, Untere Immissionsschutzbehörde

– Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg, Abt. 4 Naturschutz, Wasser, Boden, Abt. 5 Immissions- u. Klimaschutz, Abfall u. Kreislaufwirtschaft

– Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

– Stadtwerke Wismar GmbH

– Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

– Landesamt für innere Verwaltung

– BauUnion Wismar GmbH

 

berücksichtigt wurden.

(Abwägung siehe Anlage 1a, 1b)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den

Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Begründung:

Im Rahmen der Aufstellung der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und 2 / und in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1a, 1b)

 

Die Planunterlagen wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst und liegen nun zur abschließenden Beschlussfassung vor. (Anlage 2, 3)
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage 1a – Abwägung Vorentwurf

Anlage 1b – Abwägung Entwurf

Anlage  2  - Planzeichnung

Anlage  3  - Begründung
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1a - Abwägung-Vorentwurf (3293 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1b - Abwägung-Entwurf (3088 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2 - Planzeichnung (10502 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 3 - Begründung einschl. Umweltbericht (1131 KB)