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Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom/von
– Amt für Raumordnung und Landesplanung WM
– Landrätin des LK NWM, Untere Naturschutzbehörde, Untere Wasserbehörde, Stabstelle Wirtschafts- und Regionalplanung, FD Bauordnung und Planung
– Bürgermeister, Untere Immissionsschutzbehörde
– Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg, Abt. 4 Naturschutz, Wasser, Boden, Abt. 5 Immissions- u. Klimaschutz, Abfall u. Kreislaufwirtschaft
– Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
– Stadtwerke Wismar GmbH
– Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
– Landesamt für innere Verwaltung
– BauUnion Wismar GmbH
berücksichtigt wurden.
(Abwägung siehe Anlage 1a, 1b)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den
Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)
3. Die Begründung zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von gemischter Baufläche in Wohnbaufläche im Bereich Schwanzenbusch/Nord" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Im Rahmen der Aufstellung der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und 2 / und in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1a, 1b)
Die Planunterlagen wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst und liegen nun zur abschließenden Beschlussfassung vor. (Anlage 2, 3)
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1a – Abwägung Vorentwurf
Anlage 1b – Abwägung Entwurf
Anlage 2 - Planzeichnung
Anlage 3 - Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1a - Abwägung-Vorentwurf (3293 KB) | ||||
2 | Anlage 1b - Abwägung-Entwurf (3088 KB) | ||||
3 | Anlage 2 - Planzeichnung (10502 KB) | ||||
4 | Anlage 3 - Begründung einschl. Umweltbericht (1131 KB) |