|
|
Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt mit Wirkung ab 01.01.2020 folgende Änderung der Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Wismar.
§ 3 Abs. 2 S. 3 wird wie folgt geändert:
„Die finanziellen Zuwendungen gliedern sich ab 01.01.2020 in
- einen Sockelbetrag von 7.500 EUR je Fraktion und Jahr,
- eine Zuwendung von 2.500 EUR je Fraktionsmitglied und Jahr.“
Die entsprechenden Mittel sind im entsprechenden Produkt in den Haushalt 2020/2021 ff. einzustellen.
Begründung:
Das bürgerschaftliche Engagement der Mitglieder der Wismarer Bürgerschaft fußt auf dem Ehrenamt. Themen und Aufgaben der Bürgerschaft und ihrer Fraktionen werden zunehmend komplexer.
Fraktionen als Zusammenschlüsse von mindestens drei Bürgerschaftsmitgliedern dienen der Bündelung von politischen Kräften und Ansichten in der Bürgerschaft. Dies erfordert hohen Koordinierungsaufwand, engagierte Öffentlichkeitsarbeit, aufwendige Recherche und ein professionelles Antrags- und Anfragemanagement sowie die Übernahme von Selbstorganisations-, Personal- und Finanzaufgaben.
Die Aufwendungen, die Fraktionen in der Erfüllung ihrer Aufgaben haben, unterliegen genau wie die Verwaltungskosten der allgemeinen Inflation und Lohnsteigerungen.
Folglich müssen ebenso wie in der Verwaltung stets steigende Kosten finanziert werden. Daher ist es an der Zeit, die Mittel anzupassen.
Beispielsweise ist der Anspruch, in den Fraktionen Mitarbeiter zu fairen Konditionen beschäftigen zu können, nur durch diese moderate Erhöhung der Zuwendungen zu erfüllen.
Anlage/n: keine
Tom Brüggert
CDU-Fraktion
Jens Schneider René Fuhrwerk
AfD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Marcel Schröder René Domke
Für-Wismar-Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP