|
|
Beschluss:
Die Bürgerschaft entsendet die nachstehenden Personen in den Aufsichtsrat der Perspektive Wismar gGmbH als Vertreter der Gesellschafterin Hansestadt Wismar:
1. __________________
2. __________________
3. __________________ .
Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist Gesellschafterin der Perspektive Wismar gGmbH und hält 75 % der Anteile am Stammkapital. Die übrigen 25 % der Anteile hat der Verein „Uns lütte Taukunft e.V.“.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages aus fünf Mitgliedern, von denen zwei auf Vorschlag des Mitgesellschafters „Uns lütte Taukunft e.V.“ und drei Mitglieder auf Vorschlag der Hansestadt Wismar entsandt werden.
Die derzeitigen städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der Perspektive Wismar gGmbH sind:
Thomas Beyer (Aufsichtsratsvorsitzender),
Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina sowie
Thomas Ahlvers.
Gemäß § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtszeit mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Die Amtszeit begann im Jahr 2014, folglich ist das maßgebende vierte Geschäftsjahr für die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates das Jahr 2018.
Der Jahresabschluss per 31.12.2018 wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 14.10.2019 beraten und in der Gesellschafterversammlung, die am selben Tag stattfand, festgestellt.
Mit dieser Beschlussfassung endete die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates, sodass die Wahl und Bestellung der künftigen Mitglieder des neuen Aufsichtsrates erforderlich wird.
Soweit der Gemeinde mehrere Sitze zustehen, erfolgt die Bestellung der Vertreter gemäß
§ 71 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Aus den Fraktionen der Bürgerschaft wurden für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Perspektive Wismar gGmbH die nachstehenden Personen vorgeschlagen:
CDU-Fraktion: Irmtraud Rakow
Fraktion DIE LINKE: Horst Krumpen
Für-Wismar-Fraktion: Nadine Kelm.
Der von der Bürgerschaft beschlossene „Public Corporate Governance Codex für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen der Hansestadt Wismar – Leitlinien guter Unternehmensführung“ (Codex) enthält unter Punkt 2.2.4 Anforderungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch kommunale Vertreter. Darin heißt es, dass vor Aufnahme der Tätigkeit als kommunales Aufsichtsratsmitglied aus Transparenzgründen eine Erklärung gegenüber der Gesellschafterin dahingehend abzugeben ist, ob Tätigkeiten oder Organfunktionen bei Wettbewerbern des Unternehmens vorliegen bzw. vorlagen.
Bei den Vorschlägen der Fraktion DIE LINKE und der Für-Wismar-Fraktion sind solche Tätigkeiten oder Organfunktionen nicht bekannt.
Frau Rakow von der CDU-Fraktion ist Mitglied im Verein „Uns lütte Taukunft e.V.“, der Mitgesellschafter an der Perspektive Wismar gGmbH ist. Bei dem Mitgesellschafter handelt es sich jedoch um keinen unmittelbaren Wettbewerber des Unternehmens.
Gemäß § 71 Abs. 2 der Kommunalversammlung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die von der Gemeinde bestellten Mitglieder des Aufsichtsrates an die Weisungen und Richtlinien der Gemeindevertretung gebunden.
Durch die Mitgliedschaft von Frau Rakow im Verein „Uns lütte Taukunft e.V." und als gleichzeitige Vertreterin der Hansestadt Wismar im Aufsichtsrat der Perspektive Wismar gGmbH könnte ein Interessenkonflikte entstehen. Sollte dies in einer Angelegenheit eintreten, so müsste sich Frau Rakow bei der Beschlussfassung enthalten.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: §§ 22 Abs. 3 und 71 Abs. 1 KV M-V |
Anlage/n: keine