Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von
Landrätin als Straßenbaulastträgerin Landkreis Nordwestmecklenburg
Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschafts- und Regionalentwicklung
Landrätin als Kataster- und Vermessungsamt Landkreis Nordwestmecklenburg
Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Landwirtschaft/ EU-
Förderangelegenheiten
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Naturschutz, Wasser und
Boden
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Bürgermeister als untere Brandschutzbehörde
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V als obere Behörde für Bodendenkmalschutz
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Eisenbahn-Bundesamt
Bürgermeister als Straßenbaulastträger Hansestadt Wismar
Deutsche Telekom Technik GmbH
berücksichtigt werden,
von
Landrätin als untere Wasserbehörde
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landkreis Nordwestmecklenburg, SG Bauleitplanung
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz
Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben-Küste“
Landrätin als untere Abfallbehörde und untere Bodenschutzbehörde
Stadtwerke Wismar GmbH
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien – Region Ost
Deutsche Bahn AG, DB Netze
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB), Bereich Entwässerung und Straßenunterhaltung
teilweise berücksichtigt werden
und von
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie
nicht berücksichtigt werden.
Weitere Hinweise von Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar nimmt zur Kenntnis, dass während der Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB keine Anregungen oder Hinweise seitens der Bürgerinnen und Bürger geäußert wurden.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.
3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West - Dargetzow“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 60/03 „Gewerbegebiet Kritzowburg“ rechtskräftig.
Begründung:
Siehe Anlagen
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
1 Prüfung der Stellungnahmen – Abwägung
2 Bebauungsplan Nr. 60/03, Planzeichnung Teil A und Text Teil B
3 Begründung einschließlich Umweltbericht und Gutachten
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlage 1a - Abwägung frühzeitige Beteiligung § 4 (1) BauGB (5199 KB) | |||
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2 | Anlage 1b - Abwägung Beteiligung § 4 (2) BauGB (6787 KB) | |||
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3 | Anlage 2 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B (7764 KB) | |||
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4 | Anlage 2a - Text Teil B (208 KB) | |||
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5 | Anlage 3 - Begründung einschl. Umweltbericht (8947 KB) | |||
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6 | Anhang-Anlage 1 zur Begründung - Schalltechnische Untersuchung (19211 KB) | |||
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7 | Anhang-Anlage 2 zur Begründung - Aktualisierung des Schallgutachtens - 29.11.2018 (3545 KB) | |||
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8 | Anhang-Anlage 3 zur Begründung - Vorplanung Regenentwässerung - 05.06.2018 (8853 KB) | |||
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9 | Anhang-Anlage 4 zur Begründung - Regenentwässerung - Hydraul. Nachweis -24.20.2018 (2136 KB) | |||
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10 | Anhang-Anlage 5 zur Begründung - Vorplanung Erläuterungsbericht (1160 KB) | |||
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11 | Anhang-Anlage 6 zur Begründung - Konzept Löschwasserbereitstellung - 06.2018 (3376 KB) | |||
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12 | Anhang-Anlage 7 zur Begründung - Faunist. Bestandserfassung und AFB - 01.08.2018 (2120 KB) | |||
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13 | Anhang-Anlage 8 zur Begründung - Geschütztheitsbewertung WSG Wismar-Friedrichshof - 23.05.2016 (13981 KB) | |||
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14 | Anhang-Anlage 9 zur Begründung - Naturräumlicher Bestand (3519 KB) |