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Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte 7. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar - Abfallgebührensatzung – vom 09.12.2008 sowie die als Anlage 3 angefügte Kalkulation 2020 auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen.
Begründung:
Mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes wurde auch der Gebührenbedarf anhand der Kalkulation überprüft. Ohne Gebührenanpassung würde sich eine Unterdeckung in Höhe 91.893,- € ergeben. Hauptursache hierfür sind die Tarifsteigerungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Abfallentsorgung ist personalintensiv; der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten beträgt ca. 44 %. Tarifsteigerungen haben somit unmittelbar Auswirkungen auf die Gebührenhöhe.
Bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für das Jahr 2020 wurde die mit dem Jahresabschluss 2018 gebildete Gebührenrückstellung für die Abfallentsorgung vollständig gebührenmindernd berücksichtigt (469,8 T€), sodass nur eine geringfügige Erhöhung der Gebühren für die Restmülltonne (zwischen 1,18 % und 2,36 %) erforderlich wird.
Die Verwaltung schlägt somit vor, die Gebührensätze des § 5 Abs. 2 (Entleerungsgebühr) anzupassen und die Grundgebühr unverändert zu lassen.
Auch die Gebühren, die auf dem Abfallwirtschaftshof Müggenburg erhoben werden, wurden überprüft. Hier erhöhen sich nur die Gebühren für Abfälle zur Beseitigung und Asbestabfälle aufgrund der gestiegenen Entsorgungskosten.
Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Entsorgung von Sperrmüll über den Kleinanlieferbereich. Zukünftig sollen Bürger der Hansestadt Wismar die Möglichkeit erhalten, Sperrmüll in haushaltsüblichem Umfang (bis zu 3 m³) kostenfrei (vorher 6,00 €/ je angefangene 0,5 m³) am AWH abzugeben. Dieses Verfahren soll zunächst als Modellversuch im nächsten Jahr getestet werden.
Darüber hinaus verändern sich die Gebühren am Abfallwirtschaftshof Müggenburg nicht.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1: 7. Änderungssatzung
Anlage 2: Synopse 7. Änderungssatzung
Anlage 3: Kalkulation Abfallgebühren 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 7. Änderungssatzung (39 KB) | ||||
2 | Synopse 7. Änderungssatzung (86 KB) |