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Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte 4. Änderungssatzung der Gebührensatzung für Straßenreinigung in der Hansestadt Wismar vom 06.11.2009 sowie die als Anlage 3 angefügte Kalkulation 2020 auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen.
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2020 wurde die Gebührenkalkulation auf der Grundlage des aktuellen Straßenverzeichnisses der 6. Änderungssatzung der Straßenreinigungssatzung überprüft. Der Gebührenbedarf für die Aufgabenerfüllung wurde in der anliegenden Kalkulation für den Zeitraum 2020 ermittelt (Anlage 3). Danach würde ohne Gebührenanpassung eine Unterdeckung von voraussichtlich 108.300 € entstehen.
Hauptursache für die Unterdeckung ist die deutliche Kostenerhöhung aufgrund der tariflichen Lohnsteigerungen, die sich aufgrund des sehr hohen Anteils der Personalkosten (61 % der Gesamtkosten) an den Gesamtkosten unmittelbar auf die Gebühr auswirken.
Aufgrund der Verteilung der Fixkosten in Form eines Sockelbetrages von 1,25 €/Frontmeter (bisher 1,20 €/Frontmeter) und der entsprechend der Reinigungsklasse abgestuften Aufteilung des sog. öffentlichen Interesses (642.032,76€) auf die unterschiedlichen Reinigungsklassen, ergeben sich unterschiedliche Gebührensteigerungssätze.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1: 4. Änderungssatzung
Anlage 2: Synopse 4. Änderungssatzung
Anlage 3: Kalkulation Straßenreinigungsgebühren 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4. Änderungssatzung (32 KB) | ||||
2 | Synopse 4. Änderungssatzung (83 KB) |
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