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Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte 4. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar vom 20.12.2013 (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) sowie die als Anlage 3 angefügte Kalkulation 2020 auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen.
Begründung:
Bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2020 wurde auch die Kalkulation für die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar überprüft. Bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs für das Jahr 2020 wurde die mit dem Jahresabschluss 2018 gebildete Gebührenrückstellung für die Abwasserbeseitigung vollständig gebührenmindernd berücksichtigt (143,2 T€).
Die Kalkulation ergab eine Gebührenstabilität für das Jahr 2020, so dass die Grundgebühren als auch die Einleitgebühren des § 3 konstant gehalten werden können. Die Personalkosten, die sich in diesem Bereich nur mit ca. 24 % an den Gesamtkosten auswirken, können durch geringfügige Mengenerhöhungen ausgeglichen werden.
Auch die Gebührensätze für die dezentrale Abwasserentsorgung können nach der vorliegenden Kalkulation konstant gehalten werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung konstant zu lassen.
Die Abwassergebührensatzung muss dennoch im § 3 Abs. 10 berichtigt werden, da der Verweis auf den Absatz 4 falsch ist.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1: 4. Änderungssatzung
Anlage 2: Synopse 4. Änderungssatzung
Anlage 3: Kalkulation Abwassergebühren 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4. Änderungssatzung (31 KB) | ||||
2 | Synopse 4. Änderungssatzung (253 KB) |