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Vorlage - VO/2019/3249  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Bebauungsplan Nr. 85/17 "Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, Beate
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss
11.11.2019 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
28.11.2019 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1a - B85-Abwägung-Frühzeitige Beteiligungen § 3 (1) und § 4 (1) BauGB  
Anlage 1b - B85-Abwägung Beteiligungen § 3 (2) und § 4 (2) BauGB  
Anlage 2 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B  
Anlage 2a - Text Teil B  
Anlage 3 - Begründung und Umweltbericht  
Anlage 4a - Schalltechn. Untersuchung  
Anlage 4b - Schalltechn. Begutachtung Berufsschulstandort Lübsche Straße  
Anlage 4c - Fachbeitrag Artenschutz  

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Beschluss:

 

1.  Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ mit dem Ergebnis geprüft, dass die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen von

 

Landkreis Nordwestmecklenburg, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen

Landrätin als untere Wasserbehörde

Landrätin als untere Bodenschutzbehörde

Landrätin als Schulträger Landkreis Nordwestmecklenburg

Bürgermeister als untere Immissionsschutzbehörde

Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft Westmecklenburg, Abt. Naturschutz, Wasser und Boden

Staatliches Amt für Umwelt und Landwirtschaft Westmecklenburg, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde und untere Behörde für Bodendenkmalschutz

Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar

Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V.

berücksichtigt werden

 

und von

 

Landrätin als untere Abfallbehörde

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Deutsche Telekom Technik GmbH

Einwender 1

 

teilweise berücksichtigt werden.

 

Weitere Hinweise von Behörden und Nachbargemeinden werden zur Kenntnis genommen

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Behörden und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB sowie den Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 2) als Satzung.

 

3.  Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ (siehe Anlage 3) wird gebilligt.

 

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

5.  Der Bebauungsplan wurde gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 85/17 „Erschließung Gewerbegebiet Wismar West II“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 85/17 rechtskräftig.
 

 

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Begründung:

 

Siehe Anlagen
 

 

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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlage/n:

 

1 Prüfung der Stellungnahmen – Abwägung

2 Bebauungsplan Nr. 85/17 – Plan Teil A und Text Teil B

3 Begründung einschließlich Umweltbericht

4 Gutachten 
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1a - B85-Abwägung-Frühzeitige Beteiligungen § 3 (1) und § 4 (1) BauGB (9014 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1b - B85-Abwägung Beteiligungen § 3 (2) und § 4 (2) BauGB (5386 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2 - Planzeichnung Teil A und Text Teil B (6089 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 2a - Text Teil B (106 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3 - Begründung und Umweltbericht (13193 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 4a - Schalltechn. Untersuchung (7828 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 4b - Schalltechn. Begutachtung Berufsschulstandort Lübsche Straße (2712 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 4c - Fachbeitrag Artenschutz (2293 KB)