|
|
Begründung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Vorlage – VO/2019/3215 soll der Bürgermeister beauftragt werden zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um ein Mehrweg/Pfandsystem in Wismar einzuführen und durch die Hansestadt Wismar zu unterstützen.
Zu diesem Antrag erlaube ich mir wie folgt auszuführen:
RECUP ist ein Pfandsystem, das heißt ein Netzwerk aus teilnehmenden Kaffeeanbietern, die den RECUP – Pfandbecher als alternative zum Coffee-to-go Einwegbecher ausgeben und zurücknehmen.
Dies ist eine freiwillige Angelegenheit der Kaffeeanbieter selbst. Ordnungsrechtlich besteht keine Eingriffsgrundlage um ein solches System durchzusetzen. Der Unterzeichner wird daher prüfen, wie er einer solchen Umsetzung Vorschub leisten kann.
„Auf dem Weihnachtsmarkt werden bereits seit Jahren Mehrwegbecher eingesetzt. Auch für den Kunstmarkt in St. Georgen wurde in diesem Jahr der Einsatz von Einwegplastik erstmalig ausgeschlossen. Die Veranstalter des Hafenfestes haben 2018 ein Pfandsystem eingeführt und auch bei der Vorbereitung des Schwedenfestes 2019 wird dem Anliegen Rechnung getragen. So enthält der aktuelle Vertrag mit der für die Gastronomie verantwortlichen Agentur folgende Verpflichtung: „§ 6 [...] Der Auftragnehmer hat die Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept umzusetzen. Insbesondere ist er verantwortlich für: […] Vorlegung eines Müllkonzeptes (Pfandsystem, d.h. kein Einsatz von Einwegbechern aus Plastik während der gesamten Veranstaltung)“
Hinzuweisen ist hier aber auf die Umsetzbarkeit von Verpflichtungen. Der konsequente Verzicht auf Plastikgeschirr, also auch in Pfandsystemen, ist das gewünschte Ziel. Dazu müssten den Veranstaltern aber die technischen Möglichkeiten gestellt werden, insbesondere Wasser und Einleitstellen für Abwasser zum Spülen von Bechern und Geschirr. Beispielsweise sind im vorderen Teil des Alten Hafens solche Einrichtungen vorhanden, weshalb dort beim Hafenfest ein Spülwagen eingerichtet wurde, um Mehrwegbecher nutzen zu können. Im hinteren Teil, an der Hafenspitze sind bisher keine Punkte zur Wasserentnahme oder Einleitung von Abwasser. Deshalb werden dort Einwegbecher genutzt, die per Pfandsystem wieder eingesammelt werden, was zumindest der Müllvermeidung auf der Veranstaltungsfläche dient. Auch zu berücksichtigen sind sicherheitstechnische Vorgaben bei der Durchführung von Veranstaltungen. So wird z.B. beim Schwedenfest zu bestimmten Zeiten die Ausgabe von Gläsern und Glasflaschen auf dem Marktplatz untersagt.
Wo Mehrwegsysteme aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich sind, ist der Einsatz von kompostierbaren Materialien ein Alternative. Mehrkosten müssen entsprechend einkalkuliert werden.
Generell gilt, dass entsprechende Verpflichtungen gegenüber Partnern und Dienstleistungen nur bei Neuvergabe von Leistungen oder Konzessionen getroffen werden können. Insoweit werden von der Stadtverwaltung Wismar bei allen neuen Ausschreibungen für Veranstaltungen die neuen Umweltstandards berücksichtigt."
Eine Regelung oder das Vorschreiben einer Mehrwegbechernutzung für Veranstaltungen o.ä. im öffentlichen Straßenraum kann nicht über eine Sondernutzungsgenehmigung als Auflage und somit auf Basis des Straßen- und Wegegesetzes erfolgen.
Nach der Rechtssprechung ist die Einbeziehung von Sachmaterien in die Regelung der Sondernutzung und somit auch in einer Sondernutzungsgenehmigung unzulässig, wenn diese keinen straßenrechtlichen Bezug aufweist, was im vorliegenden Falle zutreffend ist.
Anlage/n: Keine
|