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Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob es organisatorisch und finanziell vorteilhaft
ist, einen kommunalen Ordnungsdienst, unter Einbeziehung bisher bestehender Strukturen,
in der Verwaltung (Ordnungsamt) und beauftragter privater Sicherheitsdienstleistungen zu
schaffen. Es wird darum gebeten, der Bürgerschaft die Auswirkungen der geplanten
Änderung des SOG M-V auf die Zuständigkeiten und Handlungsoptionen der Hansestadt
Wismar darzulegen.
Begründung:
In der jüngeren Vergangenheit war es aufgrund von zunehmendem Vandalismus in der
Innenstadt und Sachbeschädigungen und Vermüllung im Bürgerpark notwendig, private
Sicherheitsdienstleistungen zu beauftragen um das Eigentum der Stadt und damit ihrer
Bürger zu schützen. Auch an Spielplätzen kam es zu Vandalismus.
Zusätzlich hierzu ist das Ordnungsamt für Ordnungswidrigkeiten auf dem Gebiet der Stadt
zuständig aber nicht in der Lage zusätzlich auf die oben genannten Herausforderungen zu
reagieren.
Da sich die Verhinderung von Vandalismus und Sachbeschädigungen leider in den letzten
Jahren zu einer dauerhaften Aufgabe entwickelt hat, sollte geprüft werden, ob diese Aufgabe
nicht auch fest in die Verwaltungsstruktur der Hansestadt integriert werden kann. Hinzu
kommt die Tatsache, dass mit der Novellierung des SOG M-V eine Erweiterung der Aufgaben
für große kreisangehörige Städte einhergeht. Diese könnte ebenfalls die Zuständigkeiten der
Stadt Wismar betreffen.
Die Ergebnisse der Prüfung sollten der Bürgerschaft so rechtzeitig vorgelegt werden, dass
mögliche Änderungen in den Doppelhaushalt 2020/2021 einfließen könnten.
Anlage/n: keine
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