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Im Januar 2019 wurde der Bürgermeister durch die Bürgerschaft beauftragt zu
prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Sporthallen der Hansestadt Wismar auch während der Ferienzeit genutzt werden können (VO/2019/2939).
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der
folgenden Fragen:
1. Liegt inzwischen ein Prüfergebnis vor?
2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Anlage/n: keine
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