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Beschluss:
Die Bürgerschaft beschließt die Prioritätenliste zur Investitionsplanung in Vorbereitung auf den Haushalt 2020/2021.
Begründung:
Grundlage für die Erarbeitung und Fortschreibung der Investitionsplanung der Hansestadt Wismar sind die Haushaltssatzung des letzten Doppelhaushaltes 2018/2019 (Beschluss 14.12.2017) und die dazugehörige mittelfristige Finanzplanung und die dazugehörigen Einzelbeschlüsse der Bürgerschaft zu Investitionsmaßnahmen.
Eine Priorisierung der Maßnahmen wurde notwendig, da in der Vergangenheit bei fast jeder Baumaßnahme eine Kostenerhöhung im Zuge der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren festzustellen war und auch erneute Ausschreibungen zu keinen verbesserten Ergebnissen führten. Dies ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf die gute Konjunkturlage am Markt und somit auf die starke Nachfrage der Bau- und Handwerksunternehmen zurückzuführen.
Aus diesem Grund wird in Vorbereitung auf den Haushalt 2020/2021 seit April 2019 u.a. eine Prioritätenliste als Grundlage für die Investitionsplanung erarbeitet.
Die Verwaltung hat für die kommenden Jahre die Bedarfe im investiven Bereich erarbeitet. Diese wurden gemeinsam in der Verwaltung beraten und bilden die Grundlage für die Erstellung der Prioritätenliste. Das Ergebnis dieser Abstimmungen war eine umfangreiche Sammlung von Einzelmaßnahmen aller Bereiche, die von kleineren Ansätzen bis hin zu 2-stelligen Millionenbeträgen reichten.
Sowohl die finanzielle Ausstattung der Hansestadt Wismar, die Marktlage, insbesondere im Baugewerbe, aber auch die personelle Besetzung in den einzelnen Fachbereichen der Verwaltung macht es unmöglich, alle Vorhaben in den kommenden vier Jahren umzusetzen. Aus diesem Grund ist jede Maßnahme einer kritischen Überprüfung unterzogen worden. Die Grundlage dafür bildete einerseits die Begründung der Maßnahme, die Art der Investition (pflichtige oder freiwillige Aufgabenerfüllung), der aktuelle Umsetzungsstand und ebenso die wirtschaftliche und/oder politische Bedeutung der Umsetzung für die Hansestadt Wismar. All diese Kriterien wurden bei der Bewertung der Vorhaben miteinbezogen.
Folgende Prioritäten wurden in Vorbereitung auf die Investitionsplanung als Arbeitsgrundlage definiert und vergeben:
Priorität 1: Maßnahmen, die zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig sind
oder
Freiwillige Maßnahmen, die bereits in Umsetzung sind (Ausfinanzierung)
oder
Maßnahmen, die von besonderer politischer und/oder wirtschaftlicher Bedeutung
für die Hansestadt Wismar sind.
Priorität 2: Maßnahmen, die zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig, aber zeitlich aufschiebbar sind
oder
Maßnahmen, die zur freiwilligen Aufgabenerfüllung notwendig sind.
Priorität 3: Maßnahmen, die zur freiwilligen Aufgabenerfüllung notwendig, aber zeitlich aufschiebbar sind
oder
Sonstige Maßnahmen, die grundsätzlich erst im Zeitraum nach 2023 umsetzbar sind.
Die Vielfalt der Maßnahmen und auch die finanziellen Auswirkungen werden in den kommenden Jahren Kreditaufnahmen in Größenordnungen erforderlich machen. Auch dafür ist die Bewertung der einzelnen Vorhaben nach Prioritäten unerlässlich. Denn für Maßnahmen der Priorität 1 sind Kreditgenehmigungen deutlich wahrscheinlicher als für Maßnahmen der Priorität 2. Aussichtslos sind Kreditgenehmigungen für Maßnahmen der Priorität 3. Der Bürgerschaft wird aus diesem Grund vorgeschlagen, die Maßnahmen der Priorität 3 auf den Zeitraum nach 2023 zu verschieben.
Das Ergebnis des Planungsprozesses ist die Prioritätenliste zur Investitionsplanung (siehe Anlage), geordnet in erster Linie nach Priorität und zweitens nach dem jeweiligen Kostenvolumen der einzelnen Vorhaben.
Hinweis: Üblicherweise werden in den einzelnen Fachausschüssen auf Grund der fachlichen Zuordnung nicht alle Investitionsvorhaben beraten. Jede Investitionsmaßnahme ist grundsätzlich einem Produkt zugehörig. Die Produkte sind entsprechend ihrer inhaltlichen Übereinstimmung den einzelnen Fachausschüssen zugeordnet. Dem Finanzausschuss und der Bürgerschaft wird die gesamte Liste zur Beratung bzw. zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Anlage | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
1. Prioritätenliste
1a. Prioritätenliste – Auszug Kulturausschuss
1b. Prioritätenliste – Auszug Verwaltungsausschuss
1c. Prioritätenliste – Auszug Wirtschaftsausschuss
1d. Prioritätenliste – Auszug Bauausschuss
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Prioritätenliste (158 KB) | |||
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2 | 1a. Prioritätenliste - Auszug Kulturausschuss (82 KB) | |||
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3 | 1b. Prioritätenliste - Auszug Verwaltungsausschuss (72 KB) | |||
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4 | 1c. Prioritätenliste - Auszug Wirtschaftsausschuss (75 KB) | |||
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5 | 1d. Prioritätenliste - Auszug Bauausschuss (76 KB) |