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Sachverhalt:
Der EVB ist durch die Hansestadt Wismar mit der Grünanlagen-und Baumpflege beauftragt.
Dieses Aufgabengebiet beinhaltet auch die Baumfällung bei Schäden und/oder Verkehrsgefährdung. Nicht geklärt ist hingegen die Beauftragung bei Nachpflanzungen von Bäumen oder der Gestaltung und Regeneration von Grünanlagen.
Die mündliche Nachfrage zu diesem Thema im Ausschuss „Eigenbetriebe“ an Herrn Wäsch ergab, dass der EVB bei Neubegrünung durch die Stadt beauftragt wird; auf eine eigenverantwortliche
Neu-oder Nachbegrünung durch den EVB wurde nicht hingewiesen.
Der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen liegt eine Bürgeranfrage vor, eingereicht über die Sprechstunde des ehemaligen Bürgerschaftspräsidenten Herrn Gundlack, in der ein Bürger die Entscheidungsstelle für eine Baumnachpflanzung in der Altstadt genannt haben möchte. Als Antwort wurde der EVB benannt, der jedoch auf direkte Nachfrage durch den interessierten Bürger offenbar über keine solche Entscheidungshoheit verfügt. Dies deckt sich mit der o.g. Auskunft von Herrn Wäsch.
Daher folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Welche Stelle in der Verwaltung beauftragt die Nachpflanzung von gefällten Bäumen
beim EVB oder anderswo?
2. Welche Stelle in der Verwaltung und konkret welche/r Ansprechpartner*in ist dem interessierten Bürger als Kontakt für eine Baumnachpflanzung in der Altstadt zu nennen?
2.1. Wird nach Baumfällungen eine Nachpflanzung durch diese Stelle automatisch geprüft?
2.2. Welche Kriterien werden im Rahmen dieser Prüfung herangezogen?
3. Welche Stellen in der Verwaltung und konkret welche/r Ansprechpartner*in/nen sind
generell für die Planung, Gestaltung und Regeneration von Grünanlagen zuständig
(bspw. Wiesen, Grünstreifen, Parks, Bürgerpark)?
3.1. Unter Zuhilfenahme welcher Kriterien oder konkreten Richtlinien werden Grünanlagen
durch die Verwaltung geplant, gestaltet oder regeneriert?
Anlage/n: keine
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