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Beschluss:
Auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 KV M-V wird von der Bürgerschaft nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hausnummernsatzung vom 27.07.1995 beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Hausnummernsatzung
Die Hausnummernsatzung vom 27.07.1995 wird wie folgt geändert.
§ 1 Abs. 4 wird gestrichen.
Begründung:
Die Hausnummernsatzung vom 27.07.1995 schreibt unter § 1 Abs. 4 vor:
„In der Altstadt der HWI (Sanierungsgebiet) sind blau emaillierte Hausnummernschilder mit weißer Schrift und weißem Rand zu verwenden.“
Jüngst erhielten viele Grundstückseigentümer die Aufforderung, ihre bisherigen Hausnummernschilder zu entfernen und die satzungsgemäßen Hausnummernschilder anzubringen.
Dieses Schreiben zeigt, dass über Jahre, sogar über Jahrzehnte, eine abweichende Praxis der Hausnummerierung akzeptiert oder zumindest toleriert wurde.
Nun sind hunderte oder gar tausende Grundstückseigentümer aufgefordert, die Schilder zu erneuern. Dies verursacht Kosten, Aufwand zur Beseitigung der alten Schilder und Anpassungsaufwand an den Fassaden, weil bspw. Ränder und Befestigungen der alten Bezifferung beseitigt werden müssen.
Die seit Jahren aufgehängten abweichenden Schilder sind von den Bürgerinnen und Bürgern nicht als störend empfunden worden.
Die bisherigen Bezifferungen haben Kosten verursacht und es sind zur Herstellung Ressourcen verbraucht worden.
Werden diese Bezifferungen nun ersetzt und entsorgt, handelt es sich um einen kritisch zu bewertenden Umgang mit Ressourcen.
Wenn die Beschilderung im Sanierungsgebiet vereinheitlicht werden soll, so sollte zunächst bei Neuanbringungen und Ersatz abgenutzter Bezifferungen darauf verwiesen werden. Nicht abgenutzte Schilder sollten weiterhin geduldet werden.
Anlage/n: keine
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