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Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Lübsche Straße vom Karstadt Platz in Richtung Heilig-Geist-Kirche, im Rahmen von Verkehrsberuhigung und Steigerung der Attraktivität der Innenstadt, zur Fußgängerzone gemacht werden kann.
Im Rahmen dieser Prüfung sind insbesondere die Wünsche und Interessen der betroffenen Anlieger mit einzubeziehen und zu berücksichtigen.
Begründung:
Derzeit ist der Teil der Lübschen Straße ab der Heilig-Geist-Kirche wegen der Bauarbeiten auf dem Marienkirchhof Sackgasse. Angesichts der relativ kurzen Fußgängerzone und der schlechteren Lage der Geschäfte ab der Johannisstraße in Richtung Westen, wäre eine derartige Maßnahme im Sinne der Belebung der Geschäfte in diesem Bereich überlegenswert.
Diese Entscheidung sollte unter höchst möglicher Bürgerbeteiligung fallen. Hier sind sowohl touristische als auch verkehrspolitische Aspekte zu berücksichtigen. Im Zuge dieser Prüfung wäre auch über die Länge der Ausweitung der Fußgängerzone bis zur Beguinenstraße oder bis zur Neustadt eine Prüfung wünschenswert.
Anlage/n: keine
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