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Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, folgende verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und, wenn möglich, durchzuführen.
1. In geschlossenen Wohngebieten gilt Tempo 30.
2. In Straßen, die durch Fußgänger, Radfahrer und Kfz gemeinsam genutzt werden und die keinen Fußweg haben gilt Schrittgeschwindigkeit.
3. Vor KITA`s, Schulen und Einrichtungen für Senioren sind verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen (z.B. Zebrastreifen, Geschwindigkeitsbeschränkung, Aufpflasterung).
Begründung:
Hinweise von Bürgern und eigene Beobachtungen zeigen, dass insbesondere Kfz-benutzer nicht immer den §1 der StVO beachten. In einigen Wohngebieten gilt die Geschwindigkeit 30 bereits, aber nicht durchgängig (z.B. Ostseeblick).
In Dammhusen Dorf gilt zwar die Geschwindigkeit 30, aber es gibt nur im Bereich der KITA „Kleine Seeräuber“ einen Fußweg. Die Straße in Richtung Bauernscheune hat keinen Fußweg und ist nur einspurig befahrbar. Insbesondere bei Veranstaltungen, in der Bauernscheune und im Bürgerpark, sind Fußgänger besonders gefährdet.
Im Bereich der neuen KITA in der Rostocker Straße gibt es noch keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen. Die angeführten Beispiele sind mit Sicherheit nicht vollständig.
Anlage/n: keine
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