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Die Situation:
Nach Landesbehindertengleichstellungsgesetz M-V (LBGG M-V) vom 10.06.2006 haben Bürger mit Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung die Möglichkeit, technische Kommunikationshilfen in Anspruch zu nehmen.
Fragen:
1. Gibt es in den öffentlichen Gebäuden und Amtsräumen der Hansestadt Wismar induktive Hör-schleifen oder mobile induktive Höranlagen, die bei Bedarf eingesetzt werden können bzw. ist die Einrichtung der o. g. technischen Hörhilfen zeitnah geplant?
2. Gibt es alternativ in den Ämtern Mitarbeiter, die die Gebärdensprache beherrschen oder besteht die Möglichkeit, Dolmetscherdienste, wie zum Beispiel „Tess“ oder „Verbavoice“, per Stream zuzuschalten, ohne das Kosten für den Bürger entstehen?
3. Sind die öffentlichen Gebäude mit tastbaren Übersichtsplänen von Gebäudegrundriss, Symbolen und Legende zur Orientierung ausgestattet?
4. Sind in öffentlichen Gebäuden Bodenindikatoren vor Kreuzungen und Treppen und taktile Hinweis- und Raumbeschilderungen vorhanden?
5. Sind bekannte Gefahrenstellen und Hindernisse in öffentlichen Gebäuden mit z. B. einem Lang-stock tastbar?
6. Wird bei Sanierungen/Neubauten (z.B. Sporthalle Bürgermeister-Haupt-Straße) auf Barrierefreiheit für sinnesbeeinträchtigte Bürger geachtet?
7. Sollte die Barrierefreiheit für hör- und sehbeeinträchtigte Bürger noch nicht gewährleistet sein, ist eine Ausstattung der öffentlichen Gebäude und Amtsräume in der Zukunft geplant bzw. werden finanzielle Mittel in künftige Haushalte eingestellt, um auf den unausweichlichen demografischen Wandel, der mit einer Zunahme der Bürger mit Hör- und Sehbeeinträchtigung einhergeht, vorbereitet zu sein?
Anlage/n: keine
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