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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit VO/2019/3002 „Verbesserung der Öffentlichkeit der Bürgerschaftssitzungen“ beauftragten Sie mich zu prüfen, inwieweit die folgenden Varianten der Information der Öffentlichkeit über den Verlauf der Bürgerschaftssitzungen aus datenschutzrechtlicher und technischer Sicht möglich sind und in welcher Höhe Kosten entstehen.
Ihren Prüfauftrag vom 23.05.2019 beantworte ich wie folgt:
Rechtlich und technisch möglich sind alle genannten Varianten. Es kommt auf die Ausgestaltung im Einzelnen an. Insbesondere ist es möglich, in der Hauptsatzung zu regeln, dass Bürgerschaftsmitglieder gefilmt und aufgenommen werden. Zuschauer*innen, Einwohner*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen, sofern es sich nicht um Wahlbeamt*innen handelt, können nicht von der Hauptsatzungsregelung umfasst werden. Hier wäre eine Einwilligung im Einzelfall einzuholen.
Eine Aufzeichnung von Ton und Bild während der Sitzung könnte durch eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung eingeführt werden. Soweit ausschließlich Amts- und Mandatsträger*innen in Ausübung ihrer Amtsbefugnisse bzw. Mandatsrechte aufgenommen werden, liegt darin kein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, weil es sich dabei nicht um eine in den Bereich der Privatsphäre fallende Handlung handelt. Eine Datenverarbeitung ist auch ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt, wenn dies in der Hauptsatzung geregelt ist. Als Anlage 1 wird die Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Sport (jetzt Europa) vom 06. Mai 2014 - II 300 - 172.422 - "Hinweise zur Zulässigkeit der Übertragung der öffentlichen Sitzungen kommunaler Vertretungen im Internet" beigefügt. Es wird zu empfehlen sein, die Aufzeichnung mit einem Zeitversatz von fünf Minuten auszustrahlen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Technisch wären für diese Variante je nach Ausgestaltung mehrere Kameras zu beschaffen und zu bedienen, je nachdem ob nur das Redepult, die Präsidentin der Bürgerschaft mit den Beisitzern oder das gesamte Plenum gezeigt werden soll. Eine statische Aufnahme dürfte die sinnvollste Variante sein. Eine Realisierung durch eigenes Personal und eigene Technik erscheint daher nicht zweckmäßig. Notwendige fachspezifische Kenntnisse und spezielle technische Komponenten müssten erworben und ständig aktuell gehalten werden. In diesem Zusammenhang wäre eine externe Auftragsvergabe anzustreben. Um die Aufnahme der Bürgerschaftssitzungen zu realisieren, wäre es sinnvoll, vorab eine konzeptionelle Betrachtung durch eine Fachfirma durchführen zu lassen. Die Kosten für die Konzepterstellung beliefen sich voraussichtlich auf etwa 2.000,- €. Das Konzept würde dann u.a. notwendige technische Voraussetzungen (Kameraart, Tonaufnahmegerät usw., Übertragungsweg) beschreiben und auch Aufschluss über die durchzuführenden Arbeiten (Bedienung der Aufnahmetechnik, Nachbearbeitungen und Veröffentlichung) aufzeigen. Die Ergebnisse des Konzeptes dienten als Basis für eine externe Auftragsvergabe.
Zusätzlich wären für das Bereitstellen von Webspace auf einem Webserver Hosting-Kosten für die Veröffentlichung der Aufzeichnungen einzuplanen, wenn das Hosting nicht Teil der externen Auftragsvergabe ist. Hierfür müssten Angebote eingeholt werden.
Es wird auf die Ausführungen zu 1. verwiesen.
Die Variante „während und auch nach der Sitzung abrufbar“ ist aus Sicht der Verwaltung eine Kombination aus Live-Stream und Podcast. Zum Live-Stream Audio sei auf die Beantwortung von Frage 4 verwiesen, im Folgenden geht es um die Variante „nach der Sitzung abrufbar“.
Die Einführung eines Podcasts ist durch eine entsprechende Hauptsatzungsregelung möglich.
Eine Aufzeichnung wird derzeit für die Anfertigung des Protokolls erstellt und danach gelöscht. Da die Aufnahmen bereits gemacht werden, bedürfte es für die Erstellung eines Podcasts nur einer entsprechenden Audio-Software und Personals, welches die Aufnahme während der Sitzung begleitet und im Nachgang schneidet. Hierfür wären ca. 21-30 Stunden einzuplanen, was Personalkosten von etwa 1.200,- € pro Monat hervorrufen würde, da die zusätzlichen Tätigkeiten nicht mit Bestandspersonal abgedeckt werden könnten. Die Höhe dieser Kosten ergibt sich aus einer Berechnung nach Personal-, Sachmittel und Gemeinkostenpauschalen aus der aktuellen Publikation des KGSt „Kosten eines Arbeitsplatzes“.
Zusätzlich wären Hosting-Kosten für die Veröffentlichung des Podcast einzuplanen. Um diese zu ermitteln, müssten entsprechende Angebote eingeholt werden.
Ein Live Stream Audio ist unter den gleichen Voraussetzungen wie ein Live-Stream Video zulässig. Zu den bereits jetzt erfolgenden Aufzeichnungen sei auf die Beantwortung von Frage 3 verwiesen. Es wird auch hier empfohlen, den Live-Stream Audio mit einem Zeitversatz zu senden, um mögliche Datenschutzverstöße zu erkennen und die Aufnahme in einem solchen Fall zu unterbrechen. Auch hier wäre mit zusätzlichen Personalkosten für die Begleitung der Sitzungen der Bürgerschaft zu rechnen, die auf ca. 200,- € monatlich zu beziffern sind. Zusätzlich sind Aufwendungen für die Datenübertragung (ca. 50,- €/ Monat für Internetanschluss außerhalb des Verwaltungsnetzes) einzuplanen.
Bereits die Erstellung der Sitzungsniederschrift nimmt derzeit im Regelfall eine Woche in Anspruch. Für die Erstellung eines Wortprotokolls sind entsprechend längere Zeiten einzuplanen, insbesondere, weil damit zu rechnen ist, dass der Änderungsdienst des Protokolls bis zur Bestätigung einen Mehraufwand erfordert. Daraus ergibt sich ein entsprechender Personalbedarf (schätzungsweise ca. 0,5 VzÄ), welcher mit dem derzeitigen Personalbestand im Büro der Bürgerschaft nicht abgedeckt werden kann. Die Kosten beliefen sich auf ca. 3.800,- € im Monat. Die Berechnung ergibt sich wiederum aus den vom KGSt veröffentlichten „Kosten eines Arbeitsplatzes“.
Elektronische Abstimmanlagen sind auf dem Markt zahlreich vorhanden. Je nach Modell belaufen sich die Kosten auf 4.000,- € bis 5.000,- €. Es wäre ebenfalls der Erwerb eines Konferenzsystems zu prüfen, welches Mikrofone an den Tischen und Abstimmgeräte umfassen würde.
Es müsste ein*e Mitarbeiter*in zusätzlich während der Bürgerschaftssitzung anwesend sein, um die anlagenspezifische Software zur Stimmabgabe zu betreuen (z.B. Änderung der Tagesordnung, Darstellungsweise, Abstimmungsart usw. einarbeiten). Hierfür würden Personalkosten in Höhe von ca. 500,- € monatlich anfallen.
Zusätzlich müsste ein Laptop angeschafft werden, die Kosten beliefen sich auf ca. 1.200,- €. Beamer und Leinwand für die Darstellung der Ergebnisse sind im Zeughaus bereits vorhanden und könnten für die Bürgerschaftssitzungen in den Saal geschafft werden.
Im Bürgerschaftssaal sind derzeit bereits 6 Lautsprecher vorhanden. Eine Prüfung ergab, dass die Akustik auf der Besucherempore der Qualität der Akustik unten im Saal entspricht. Der Saal hat eine Nachhallzeit von 4-5 Sekunden, was nur durch die aufwendige und sehr kostenintensive Nachrüstung durch Schallschutzsegel oder Schallelemente abgemildert werden könnte. Hier wären zusätzlich Aspekte des Denkmalschutzes zu beachten. Es wird insoweit auf den BA/2017/2500 verwiesen. Der darin angesprochene Umbau hat im Dezember 2018 stattgefunden.
Als Anlage 2 füge ich Ihnen Umsetzungshinweise zur Aufzeichnung von Bild und Ton des Gemeinsamen Datenschutzbeauftragten des Zweckverbands Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) bei.
Thomas Beyer
Bürgermeister
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übertragung öffentlicher Sitzungen der kommunalen Vertretungen im Internet (126 KB) | ||||
2 | Hinweise des GDSB - Live-Stream (551 KB) |
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