Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Vorlage - BA/2019/3072-01  

Betreff: Überwachung des Parkraums und illegaler Müllentsorgung

Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:1. Benz, Nobert
2. Wäsch, Udo
Bezüglich:
BA/2019/3072
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 32.1 Abt. Verkehr  
 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Anfrage / Antwort / Bericht

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bürgermeister wurde mit der VO –BA 2019/3072  gebeten folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie stellt sich die personelle Situation im Bereich der Parkraumüberwachung dar? Ist insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Fachkräftedebatte eine Besetzung der Stellen noch möglich?

Mit dem 1. April 2019 konnten die freien Stellen beim Sachgebiet Verkehrsüberwachung neu besetzt werden.

2. Wie gestalten sich die Einsatzzeiten für die Parkraumüberwachung in der Hansestadt? Wird auch in den Abendstunden und am Wochenende kontrolliert? Gibt es Zeiten, in denen keine Kontrollen stattfinden?

Die Schwerpunkte der Verkehrsüberwachung liegen in der Umsetzung der Sicherheit und Ordnung beim ruhenden Verkehr. Das betrifft insbesondere die Hauptgeschäftszeiten und dabei den Lade- und Lieferverkehr und die Einhaltung des Parkraumkonzeptes.

Die Einsatzzeiten für die Parkraumüberwachung in der Hansestadt Wismar gestalten sich in der Regel derzeit wie folgt, werden aber auch immer wieder verändert:

- Montag bis Freitag 07:30-19:30 Uhr

- Samstag bis Sonntag von 07:30-16:00 Uhr

- an zwei Tagen im Monat ab 06:00 Uhr und an zwei Tagen im Monat bis 21:00 Uhr

- an einem Samstag im Monat bis 19:30 Uhr

 

3. Wird es auch in 2019 wieder einen Einsatz von externen Ordnungskräften im Bereich des Bürgerparks geben, um dort auftretende Verschmutzungen zu vermeiden?

Über die Frühjahrs- und Sommersaison 2019, beginnend ab dem Osterwochenende 2019, wird wieder ein externer Wachdienst eingesetzt. Dieser wird an den Wochenenden von 20.00 bis 2.00 Uhr im Park präsent sein. Hierfür entsteht für die Hansestadt Wismar eine finanzielle Belastung in Höhe von ca. 36 T€.

4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Aufgabe zukünftig durch eigene Beschäftigte wahrnehmen zu lassen?

Es ist durchaus denkbar, einen Mitarbeiter u.a. mit dieser Aufgabe zu betrauen. Jedoch ist dieses durch den EVB personell nicht leistbar. Hierbei sind die finanziellen Folgekosten genau zu betrachten.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:  keine
 

 

Stammbaum:
BA/2019/3072   Überwachung des Parkraums und illegaler Müllentsorgung   SPD-Fraktion   Fraktionsanfrage
BA/2019/3072-01   Überwachung des Parkraums und illegaler Müllentsorgung   32 ORDNUNGSAMT   Bericht/Antwort gem. KV M-V