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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft folgt der Empfehlung des Finanz- und Liegenschaftsausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses und beschließt die geprüfte Eröffnungsbilanz der Hansestadt Wismar zum 01.01.2012 gemäß § 11 komDoppikEG M-V.
Begründung:
Zu Beginn des ersten Haushaltsjahres mit doppischem Rechnungswesen hat die Gemeinde eine Eröffnungsbilanz gemäß § 2 i.V.m. § 11 Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KomDoppikEG M-V) vom 14.12.2007 aufzustellen und zu beschließen.
Die Rechnungsprüfung und damit auch die Prüfung der Eröffnungsbilanz gemäß § 11 KomDoppikEG M-V obliegt dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Wismar. Die Prüfungsgrundlage ergibt sich aus den §§ 1 bis 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V).
Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Wismar hat die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 geprüft und einen Bericht vorgelegt.
Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss teilen die Einschätzung des Rechnungsprüfungsamtes.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 60 KV M-V, § 1 KomDoppikEG M-V und des § 3 der KV-DVO |
Anlage/n:
– Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012
– Anhang zur Eröffnungsbilanz
– Anlagen: Anlagenübersicht,
Forderungsübersicht,
Verbindlichkeitenübersicht,
Eröffnungsbilanz Städtebauliches Sondervermögen Friedenshof, Eröffnungsbilanz Städtebauliches Sondervermögen Altstadt, Eröffnungsbilanz Städtebauliches Sondervermögen Lübsche Burg
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Prüfbericht Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 (207 KB) | ||||
2 | Eröffnungsbilanz der HWI und Anhang und Anlagen (1588 KB) |