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Sehr geehrter Damen und Herren,
der Antragsteller bezieht sich in seiner Begründung unter anderem auf eine Entscheidung in Rostock, weshalb dort Informationen eingeholt wurden. Folgender Beschluss wurde im März 2018 von der Rostocker Bürgerschaft gefasst:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, stärker auf die Vermeidung von Müll und Einweg-Plastik im öffentlichen Raum hinzuwirken und dabei auch ein stärkeres Engagement der Wirtschaft anzustreben. Dafür sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Müllvermeidung und Verzicht auf Einweg-Plastik bei kommunalen Einrichtungen und Veranstaltungen
Die Stadtverwaltung, die Eigenbetriebe der Hanse- und Universitätsstadt und die kommunalen Unternehmen, bei denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bekennen sich zu ihrer Vorbildwirkung und verzichten bei Veranstaltungen, in Kantinen und Verkaufsstellen künftig konsequent auf Einweg-Geschirr für Speisen und Getränke.
...“
Die Verwaltung der Hansestadt Wismar teilt die Meinung des Antragstellers, dass der Einsatz von Plastikgeschirr und Plastikverpackungen im Sinne des Umweltschutzes reduziert werden sollte. Entsprechend wurden bereits Maßnahmen getroffen.
Auf dem Weihnachtsmarkt werden bereits seit Jahren Mehrwegbecher eingesetzt. Auch für den Kunstmarkt in St. Georgen wurde in diesem Jahr der Einsatz von Einwegplastik erstmalig ausgeschlossen. Die Veranstalter des Hafenfestes haben 2018 ein Pfandsystem eingeführt und auch bei der Vorbereitung des Schwedenfestes 2019 wird dem Anliegen Rechnung getragen. So enthält der aktuelle Vertrag mit der für die Gastronomie verantwortlichen Agentur folgende Verpflichtung: „§ 6 [...] Der Auftragnehmer hat die Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept umzusetzen. Insbesondere ist er verantwortlich für: […] Vorlegung eines Müllkonzeptes (Pfandsystem, d.h. kein Einsatz von Einwegbechern aus Plastik während der gesamten Veranstaltung)“
Hinzuweisen ist hier aber auf die Umsetzbarkeit von Verpflichtungen. Der konsequente Verzicht auf Plastikgeschirr, also auch in Pfandsystemen, ist das gewünschte Ziel. Dazu müssten den Veranstaltern aber die technischen Möglichkeiten gestellt werden, insbesondere Wasser und Einleitstellen für Abwasser zum Spülen von Bechern und Geschirr. Beispielsweise sind im vorderen Teil des Alten Hafens solche Einrichtungen vorhanden, weshalb dort beim Hafenfest ein Spülwagen eingerichtet wurde, um Mehrwegbecher nutzen zu können. Im hinteren Teil, an der Hafenspitze sind bisher keine Punkte zur Wasserentnahme oder Einleitung von Abwasser. Deshalb werden dort Einwegbecher genutzt, die per Pfandsystem wieder eingesammelt werden, was zumindest der Müllvermeidung auf der Veranstaltungsfläche dient. Auch zu berücksichtigen sind sicherheitstechnische Vorgaben bei der Durchführung von Veranstaltungen. So wird z.B. beim Schwedenfest zu bestimmten Zeiten die Ausgabe von Gläsern und Glasflaschen auf dem Marktplatz untersagt.
Wo Mehrwegsysteme aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich sind, ist der Einsatz von kompostierbaren Materialien ein Alternative. Mehrkosten müssen entsprechend einkalkuliert werden.
Generell gilt, dass entsprechende Verpflichtungen gegenüber Partnern und Dienstleistungen nur bei Neuvergabe von Leistungen oder Konzessionen getroffen werden können. Insoweit werden von der Stadtverwaltung Wismar bei allen neuen Ausschreibungen für Veranstaltungen die neuen Umweltstandards berücksichtigt.
Anlage/n: keine
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