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Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürgerschaft jährlich über den Stand der hausärztlichen Versorgung zu unterrichten. Bei weiterer Verschlechterung der Versorgungssituation sind Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Begründung:
In der Bürgerschaftssitzung vom 30.06.2016 wurde seitens der FÜR-WISMAR-Fraktion auf die bestehende hausärztliche Unterversorgung in Wismar hingewiesen (VO/2016/1864) und eine Prüfung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gefordert. Zum damaligen Zeitpunkt waren im Planungsbereich Wismar acht hausärztliche Zulassungen möglich. Im Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales vom 05.09.2016 wurde diese Vorlage ausführlich diskutiert und nach Rücksprache mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung (KVMV) und des Sana HANSE-Klinikum Wismar aufgrund der dortigen Ergebnisse mit Hoffnung auf eine Veränderung nicht erneut in die Bürgerschaft eingebracht.
Nach weiteren zwei Jahren hat sich die hausärztliche Versorgung der Wismarer Bürger nicht gebessert. 2018 waren nach öffentlich einsehbarer Information der KVMV 8,5 hausärztliche Zulassungen im Planungsbereich offen. Vier weitere Hausärzte suchten eine Praxisnachfolge. Am 28.06.2018 hat sich die Bürgerschaft aufgrund eines Antrags der FÜR-WISMAR-Fraktion erneut mit der Situation der hausärztlichen Versorgung befasst und dessen Behandlung in den o.g. Ausschuss verwiesen. Seit Oktober 2018 sind nun neun Planstellen offen. Die Bevölkerungsentwicklung, die Bedarfsplanung zur hausärztlichen Versorgung und die reale Hausarztsituation klaffen weiter auseinander. Hierdurch ist zu erwarten, dass immer mehr Bürger nur schwierig oder gar keine hausärztliche Versorgung erhalten.
Es ist daher im Sinne der Bürger erforderlich, dass die Hansestadt Wismar begleitend zur verantwortlichen KVMV ihre Möglichkeiten zur Beobachtung und Anregung von Maßnahmen auslotet und auch nutzt.
Um die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung konsequent zu begleiten sollte die Verwaltung der Bürgerschaft (ggf. in Zusammenarbeit mit der KVMV) jährlich einen Bericht über die Situation erstatten. So können zeitnahe Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Soziales vom 03.12.2018 konnte insofern ein Konsens erreicht werden. Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag (Ziffer 2 des ursprünglichen Antrags) einstimmig beschlossen. Da der Ausschuss kein beschließender Ausschuss ist, entsteht dadurch jedoch keine Bindung der Bürgerschaft oder für den Bürgermeister. Daher hat die Bürgerschaft über die Empfehlung des Ausschusses zu entscheiden.
Anlage/n: keine