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Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Wismar beauftragt den Landkreis Nordwestmecklenburg Fördermittel für den Breitbandausbau in ihrem Gebiet nach dem jeweils einschlägigen Förderprogramm zu beantragen, die Ausschreibung der geförderten Projekte zu übernehmen sowie die Projektsteuerung und Abrechnung der geförderten Maßnahmen wahrzunehmen.
Begründung:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich mit dem Breitbandförderprogramm zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Telekommunikationsunternehmen flächendeckend in Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet werden wird , sogenannte „weiße Flecken“.
Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ wurde am 22. Oktober 2015 veröffentlicht. Der Bund fördert Projektgebiete, die noch unterversorgt sind und in denen auch in den nächsten drei Jahren kein eigeninvestiver Ausbau durch Telekommunikationsanbieter erfolgt, die sogenannte „Wirtschaftlichkeitslücke“, die sich beim Ausbau für den Telekommunikationsanbieter ergeben würde. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V koordiniert das Programm auf Landesebene und setzt bei der Umsetzung auf die Landkreise. Der Landkreis tritt für die Gemeinden gegenüber dem Bund als Antragsteller auf. Anschließend schreibt der Landkreis im Auftrag der Gemeinden die Projektförderung aus und nimmt die Aufgaben der Projektsteuerung und Abrechnung wahr.
Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat dies bereits in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Breitbandkompetenzzentrum M-V (BKZ) für zahlreiche gemeindeübergreifende Ausbaubereiche in seinem Gebiet getan. Die Hansestadt galt bisher als versorgt. Nun sind jedoch mit dem 6. Aufruf zum Bundesförderprogramm Fördermöglichkeiten für Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser in der Hansestadt entstanden.
Da der Landkreis bereits über die notwendigen Strukturen und das Know-How verfügt, ist eine Übernahme der Projektsteuerung und Fördermittelabwicklung des Breitbandausbaus durch den Landkreis für die Hansestadt Wismar – wie bereits für viele andere kreisangehörige Gemeinden - wünschenswert. Der Landkreis erhebt für sein Tätigwerden keine weiteren Kosten.
Der Bund fördert die Wirtschaftlichkeitslücke grundsätzlich mit 50 %, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann dieser Satz auf 70 % erhöht werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern kofinanziert bis auf 90 %. Der Kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 % wird durch das Land aus dem „Kommunalen Aufbaufonds“ getragen.
Dieser Grundsatzbeschluss ist als Willensbekundung der Hansestadt Wismar Voraussetzung für die weitere Projektsteuerung durch den Landkreis. Der Landkreis übernimmt als Fördermittelempfänger die Haftungsrisiken. Die Vergabeentscheidungen nach Breitbandausschreibungen wird der Kreistag treffen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: