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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkierungsanlagen in der Hansestadt Wismar -in der Fassung der 1. Änderung vom 15.02.2018.
Begründung:
Die vorliegende Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung wird aus folgenden Gründen erforderlich:
1. Überarbeitung der Tarife für das Parkhaus Altstadt-Hafen
2. Einführung eines „Guten-Morgen-Ticket“ auf den Parkplätzen Altstadt/Bahnhof/ZOB, Altstadt/Turmstraße P2
3. Aufnahme des Parkplatzes „Bahnhof“ in die Entgeltordnung.
zu 1.:
Das Parkhaus Altstadt-Hafen wurde im Juni 2018 eröffnet. Die seitherige Inanspruchnahme bleibt hinter den Erwartungen zurück, u.a. auch infolge der fehlenden Nutzung wegen der noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen an den Alten Speichern.
Zur Erhöhung der Auslastung des Parkhauses werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) Der Zeittakt wird von einer Stunde auf 20 Minuten herabgesetzt. Als Tarif werden je angefangene 20 Minuten 0,50 € berechnet. Der Zeittakt 20 Minuten ist aus der Innenstadt bekannt. Das Gerechtigkeitsempfinden und die Akzeptanz werden gesteigert, wenn die bezahlte Parkzeit der tatsächlichen Parkdauer nahe ist.
b) Der Tageshöchstbetrag wird von 10,- € zzgl. 2,- € Nachtpauschale auf 8,- € zzgl. 2,- € Nachtpauschale reduziert. Die Senkung des Tageshöchstbetrages unter die psychologische Grenze von 10,- € soll mehr Autofahrer animieren, das Parkhaus zu nutzen.
c) Für das Parkhaus wird ein Wintertarif von 5,- € als Tageshöchstbetrag zzgl. 2,- € Nachtpauschale eingeführt. Wie von den Parkplätzen bekannt, wird in der Zeit vom 01.11. – 14.03. das Entgelt für das Parken herabgesetzt. Damit soll ein Anreiz zur Nutzung des Parkhauses während dieser Zeit geschaffen werden.
d) Die Nachtpauschale beginnt um 17 Uhr statt wie bisher um 19 Uhr. Mit der Verlängerung der Nachtpauschale wird die Nutzung für Altstadtbewohner attraktiver.
e) Zusätzlich zu den bestehenden Dauermiet- und Einstellverträgen für das Parkhaus wird im Zeitraum November bis April ein Einstellvertrag für Beschäftigte eingeführt. Für ein monatliches Entgelt von 75,- € kann montags bis freitags von 06-19 Uhr geparkt werden.
zu 2.:
Als Angebot an Beschäftigte zum altstadtnahen Parken war auf den Parkplätzen Altstadt/Bahnhof/ZOB und Altstadt/Turmstraße P2 bisher ganzjährig das Tagesticket für ein Entgelt von 1,- € festgelegt. In den Erhebungen während der letztjährigen Urlaubssaison wurde festgestellt, dass auch Touristen der Stadt diese Parkplätze gezielt aufsuchen.
Vorgeschlagen wird daher die Einführung eines „Guten-Morgen-Tickets“ mit dem die Beschäftigten in der Zeit von 06-09 Uhr das Ticket weiterhin für 1,- € erhalten. Darüber hinaus gilt auf den Parkplätzen der gleiche Tarif wie auf allen anderen Parkplätzen mit 0,50 € je angefangene 30 Minuten Parkzeit und Tagesticket für 4,- €. In der Zeit vom 01.11.-14.03. gilt der Wintertarif mit Tagesticket 1.- €
zu 3.:
Im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes und des Umfeldes wird hinter dem Lindengarten der Parkplatz „Bahnhof“ mit 147 Stellplätzen gebaut. Bereits jetzt soll in der Benutzungs- und Entgeltordnung ein Tarif für den Parkplatz aufgenommen werden, der nach Fertigstellung im Herbst 2019 zur Anwendung kommt.
Der Änderung ist als Anlage 2 eine Synopse beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1_2. Änderung Benutzungs- und Entgeltordnung
Anlage 2_Synopse
Anlage 3_Lageplan Parkplätze
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1_2.Änderung Benutzungs- und Entgeltordnung (28 KB) | ||||
2 | Anlage 2_Synopse (76 KB) | ||||
3 | Anlage 3_Lageplan Parkplätze (170 KB) |