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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft gibt sich zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Begründung:
Gemäß § 22 Abs. 6 KV M-V gibt sich die Gemeindevertretung zur Regelung ihrer inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.
Zu dem als Anlage beigefügten Entwurf der neuen Fassung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fanden bereits mehrere Besprechungen mit der Bürgerschaft statt. Änderungsvorschläge der Fraktionen wurden – soweit rechtlich möglich – eingearbeitet. Auf die Vorlage VO/2013/0772 wird insoweit Bezug genommen.
Aufgrund der diesbezüglichen neuesten Festlegungen in der Präsidiumssitzung am 17.03.2014 wurde der Entwurf abschließend nunmehr in eine rein männliche Sprachform umgewandelt. Eine diesbezügliche Erläuterung wurde in § 36 der Geschäftsordnung aufgenommen. Darüber hinaus wurde in § 14 Abs. 6 der Geschäftsordnung „oder elektronisch“ eingefügt sowie in der gesamten Geschäftsordnung der Begriff „Niederschrift“ einheitlich durch „Protokoll“ ersetzt.
Seitens der Verwaltung wird der Bürgerschaft hiermit der neue Entwurf der Geschäftsordnung zur Vorberatung im Verwaltungsausschuss sowie zur Entscheidung in der Bürgerschaft vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar (104 KB) |
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