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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stimmt zu, eine Städtepartnerschaft zwischen der Hansestadt Wismar und der Stadt Pogradec, Republik Albanien, einzugehen.
Grundlage hierfür ist die als Anlage hier beigefügte, im Einzelnen noch mit Pogradec abzustimmende „Vereinbarung über die Begründung einer Städtepartnerschaft zwischen der Hansestadt Wismar – Bundesrepublik Deutschland – und der Stadt Pogradec – Republik Albanien“.
Begründung:
Die Hansestadt Wismar unterhält seit mehr als 50 Jahren Städtepartnerschaften zu den Städten Aalborg in Dänemark, Kemi in Finnland und Calais in Frankreich. Im Jahr 2002 wurde sodann eine Städtepartnerschaft mit der Stadt Kalmar in Schweden begründet. Seit 1987 besteht zudem eine unter den besonderen Bedingungen der Teilung Deutschlands entstandene Partnerschaft zu der Hansestadt Lübeck.
In den Jahren seit 1990 sind darüber hinaus eine Reihe neuer (teils temporärer) Kontakte zu Städten und Regionen insbesondere in Skandinavien entstanden. Es trafen sich hier das Interesse der Hansestadt Wismar (nach der politischen Wende) an neuen Beziehungen vor allem im Ostseeraum und das Interesse der Skandinavier an den sich aus ihrer Mitgliedschaft in der EU (Schweden) sowie der Öffnung im Ostseeraum ergebenden neuen Möglichkeiten.
In den vergangenen Jahren sind nun wiederholt Anfragen von Städten aus aller Welt – auch aus Asien und Südamerika - bezüglich der Begründung von Städtepartnerschaften an die Hansestadt Wismar herangetragen worden. Die Hansestadt Wismar hat auf solche Anfragen bislang zurückhaltend reagiert, erfordert doch die Begründung einer neuen, weiteren Städtepartnerschaft entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen, die zumindest bisher nicht in ausreichendem Maße vorhanden waren.
Jedoch erscheint es sinnvoll, die Pflege der internationalen Beziehungen im Allgemeinen und die der Städtepartnerschaften im Besonderen zu intensivieren und sogar auszubauen. Die weltweit stets enger werdende politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit sollte von der Hansestadt Wismar mit eigenen Aktivitäten in ihrem Interesse begleitet werden.
Auch erscheint es sinnvoll, die europäische Integration durch Zusammenarbeit mit einer Stadt zu fördern, die in einem Land liegt, welches längerfristig Mitglied der Europäischen Union werden könnte und zugleich im sogenannten Globalen Süden liegt.
Diese Voraussetzungen erfüllt Pogradec in Albanien. Zu Pogradec gibt es schon seit 1991 intensive Kontakte, bislang überwiegend über den Christlichen Hilfsverein Wismar e.V., der seitdem Hilfslieferungen nach Pogradec und insbesondere in die kürzlich nach Pogradec eingemeindeten, umliegenden Bergdörfer organisiert und durchführt.
In den letzten Jahren haben sich nun auch Kontakte zwischen den beiden Stadtverwaltungen ergeben. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wismar hat Pogradec bei den Vorbereitungen für die erwähnte Kommunalgebietsreform beraten, ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung Pogradec war zu einem dreimonatigen Praktikum in verschiedenen Bereichen der hiesigen Verwaltung. Im Jahr 2016 hat Wismar der Stadt Pogradec ein hier ausgemustertes, aber noch brauchbares Feuerwehrfahrzeug überlassen, das seitdem in Pogradec im Einsatz ist und dort ein sehr viel älteres Fahrzeug ersetzte.
Darüber hinaus haben verschiedene Besuche offizieller Delegationen in beiden Städten stattgefunden. Die weitere Zusammenarbeit soll nunmehr auf eine vertragliche Grundlage gestellt werden. Eine offizielle, vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit erleichtert auch die Erlangung von Förderungen für städtepartnerschaftliche Austausche und die Entwicklungszusammenarbeit mit Städten im Globalen Süden.
Die Zusammenarbeit im Rahmen der Städtepartnerschaft soll sich insbesondere auf die Bereiche Kultur, Wirtschaft, Tourismus und Entwicklungszusammenarbeit erstrecken generell der Völkerverständigung dienen.
Für die genannte Intensivierung der Beziehungen zu Wismars Partnerstädten und generell für die Pflege der internationalen Beziehungen reicht die derzeitige personelle Ausstattung des für diese Aufgaben derzeit zuständigen Fachbereiches, derzeit die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle, auf Dauer nicht aus. Das ist insbesondere auch deshalb der Fall, weil in den letzten Jahren durch Umstrukturierungen und Umsetzungen unter dem Strich dort eine Planstelle für die Aufgaben Internationale Beziehungen, Repräsentation, Ehrungen, Protokoll weggefallen ist und alle diese Aufgaben seitdem ganz überwiegend von einem Mitarbeiter alleine bearbeitet werden. Diese Personalausstattung ist dauerhaft unzureichend. Außerdem ist es nicht möglich, eine tragfähige Vertretungsregelung zu organisieren, was für z.B. den Krankheitsfall äußerst kritisch ist. Für den nächsten Stellenplan ist daher die Einordnung einer weiteren Planstelle zur Schaffung eines Sachgebietes für die genannten Aufgaben vorgesehen und unbedingt notwendig.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Finanzhaushalt | |||
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| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf): Siehe Begründung.
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: „Vereinbarung über die Begründung einer Städtepartnerschaft zwischen der Hansestadt Wismar – Bundesrepublik Deutschland – und der Stadt Pogradec – Republik Albanien“.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Partnerschaftsvertrag Pogradec (Entwurf)_Deutsch (20 KB) |