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Beschlussvorschlag:
1.Die Bürgerschaft beschließt die Realisierung des Vorhabens „Brandschutzsanierung Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, 2. Bauabschnitt“ auf der Basis der beantragten Fördermittel aus dem Projektaufruf 2018 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“.
2. Die notwendigen kommunalen Eigenanteile für die Brandschutzsanierung der Sport- und Mehrzweckhalle im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den 1. und 2. Bauabschnitt werden aus dem Haushalt bereitgestellt.
3.Im Fall, dass keine Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gewährt wird, ist die Finanzierung für beide Bauabschnitte in geeigneter Weise sicherzustellen.
Begründung:
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" mit 100 Mio. € für eine Laufzeit von 2018 bis 2022 erneut aufzulegen. Mit Beschluss des Bundestages vom 08.11.2018 wurden weitere 100 Mio. € aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt und somit das Bundesprogramm insgesamt mit 200 Mio. € ausgestattet.
Mit diesem Programm fördert der Bund seit 2015 bauliche Maßnahmen von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mit besonderer Bedeutung für die soziale Stadtentwicklung und besonderen Impulsen für die Region. Aktuell werden insgesamt 102 Projekte bundesweit gefördert, darunter auch das Vorhaben der Hansestadt Wismar, die Brandschutzsanierung der Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Straße 31. Mit dem Aufruf 2017 hat die Stadt im Rahmen des o. g. Bundesprogramms für diese Brandschutzsanierung erfolgreich einen Förderantrag gestellt und einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 2,7 Mio. Euro erhalten. Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen betrug bei Antragstellung 3,1 Mio. €.
Im Zuge der weiteren Planung des Vorhabens hat sich herausgestellt, dass das Gesamtinvestitionsvolumen der Maßnahme nicht auskömmlich ist und nunmehr bei 6,3 Mio. € liegt. Daraufhin wurde das Vorhaben aus Finanzierungsgründen in zwei Bauabschnitte aufgeteilt. Die Kosten für den 1. Bauabschnitt (BA) belaufen sich auf ca. 4,2 Mio. €. Der zwingend durchzuführende 2. Bauabschnitt wird Kosten in Höhe von ca. 2,1 € verursachen.
Der 1. BA, für den bereits ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 2,7 Mio. € vorliegt, beinhaltet die Herrichtung der Versammlungsstätte (Halle mit Tribüne) und die Sicherstellung der angrenzenden Rettungswege im Rahmen der Brandschutzsanierung gemäß Brandschutzkonzept. Der Eigenmittelanteil für den 1. BA beträgt 400.000 € und steht im Haushalt zur Verfügung. Darüber hinaus wird eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 1,1 Mio. € beim Innenministerium des Landes M-V beantragt, um das Investitionsvolumen von 4,2 Mio. Euro für den 1. BA abzusichern.
Um die vollständige Brandschutzsanierung gemäß Brandschutzkonzept umzusetzen und die hierfür notwendige Finanzierung sicherzustellen, wurde seitens der Hansestadt Wismar im Rahmen des erneuten Projektaufrufs zu o. g. Bundesprogramm (Projektaufruf siehe Anlage) für den 2. BA Fördermittel in Höhe von 1.919.163,60 Euro beantragt. Da aufgrund der relativ kurzen Frist der Antrag bis zum 19. Dezember 2018 eingereicht werden musste, war an dieser Stelle ein schnelles Handeln geboten.
Der eingereichte Projektvorschlag für den 2. BA des Vorhabens beinhaltet die Sanierung der Umkleide-, Sanitär-, Sport- und Technikräume, Flure und Foyer und Erneuerung der Starkstromanlagen sowie der Fernmelde- und informationstechnische Anlagen einschließlich Beleuchtung:
Grundsätzlich erfolgt im Rahmen des o. g. Förderprogramms, wie auch schon bei der Beantragung des 1. BA des Vorhabens, durch den Bund eine Förderung in Höhe von 45% der Baukosten. Für Kommunen in Haushaltsnotlage, deren dauernde Leistungsfähigkeit als weggefallen zu bewerten ist, besteht jedoch die Möglichkeit einer 90%igen Förderung, so dass der durch die Hansestadt Wismar zu tragende Eigenanteil 10% betragen würde. Bei einem Investitionsvolumen von ca. 2.132.404,00 € für den 2. Bauabschnitt zur Brandschutzsanierung der Sport- und Mehrzweckhalle würden Eigenmittel in Höhe von 213.240,40 € aus dem Haushalt bereitgestellt werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre 2019 - 2022 | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42401.6816610/07 | Einzahlung in Höhe von | 1.919.163,60 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 42401.7852200/07 | Auszahlung in Höhe von | 2.132.404,00 € |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 61200.6926300/09 (Umwidmung Kreditmittel Sanierung und Ergänzungsbau Kurt-Bürger-Stadion) | Einzahlung in Höhe von | 213.240,40 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
X | Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
X | neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Projektaufruf 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Projektaufruf 2018 (1483 KB) |
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