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Vorlage - VO/2018/2906-01  

Betreff: Kein Schwerlastverkehr nach dem Ersatzbau der Hochbrücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:Spieß, HartmutBezüglich:
VO/2018/2906
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 60 BAUAMT  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Die Bürgerschaft spricht sich gegen eine Freigabe des Ersatzneubaus der Hochbrücke für LKW-Schwerlastverkehr aus. 

 

2. Die Bürgerschaft appelliert an den Bürgermeister, alles dafür zu tun, dass der LKW-Schwerlastverkehr nicht über den Ersatzbau der Hochbrücke geleitet wird.
 

Antwort der Verwaltung:

Zu 1. und 2.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit der Fertigstellung der A 20, der Westtangente, dem Nordostzubringer und der A 14 in den Jahren 1997 bis 2006 wurden im Raum Wismar außerordentlich gute Voraussetzungen geschaffen, um den Durchgangsverkehr nicht mehr durch die Innenstadt zu führen. Diese Wirksamkeit ist insbesondere für den Schwerverkehr eingetreten.

Verbleibende Schwerverkehre, zu denen Fahrzeuge ab 3,5 t zählen, setzen sich fast ausnahmslos aus den für eine funktionierende Stadt und deren wirtschaftliche Entwicklung notwendigen Quell-, Ziel- und Binnenverkehren zusammen. Dazu gehören beispielsweise neben dem Entsorgungs- und Lieferverkehr auch der Busverkehr.

Diese Annahme wird auch durch die Ausführungen in der Informationsveranstaltung zum Ersatzneubau der Hochbrücke bestätigt, wonach ein Schwerverkehrsanteil von 5,3 % am Gesamtverkehr der zukünftigen Hochbrücke zu erwarten ist. Wobei als Größe für eine gute wirtschaftliche Entwicklung allgemein ein Schwerverkehrsanteil von 5 – 8 % auf Hauptverkehrsstraßen als notwendig anzusehen ist.

Somit kann eine Sperrung der Hochbrücke für den Schwerverkehr nicht unterstützt werden, zumal diese mit einer Verlegung auf den Philosophenweg/Poeler Straße/Nordring einhergehen würde.

 

Unabhängig davon werden wir weiterhin das Ziel verfolgen, dass die Durchgangsverkehre auf den Trassen der Ortsumgehung verbleiben und die Belastungen der Stadt durch den Schwer-verkehr auf das notwendige Maß reduziert bleibt. Beispielhaft dafür stehen unsere gegen-wärtigen intensiven Leistungen zur Schaffung der Verbindungsstraßen von der Lübschen Burg zum Gewerbegebiet West gemäß Verkehrskonzept zur Entwicklung des maritimen Wirtschaftsstandortes Wismar.

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
- keine -

 

Stammbaum:
VO/2018/2906   Kein Schwerlastverkehr nach dem Ersatzbau der Hochbrücke   Fraktion FDP/GRÜNE   Fraktionsantrag
VO/2018/2906-01   Kein Schwerlastverkehr nach dem Ersatzbau der Hochbrücke   60.2 Abt. Planung   Bericht/Antwort gem. KV M-V