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Vorlage - VO/2018/2892  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,
Bebauungsplan Nr. 48/18 "Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm",

Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Mahnel, Cornelia
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
10.12.2018 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Übersichtsplan Geltungsbereich  

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Hoher Damm/Müggenburger Weg einen Bebauungsplan aufzustellen.

 

2. Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch das Niederungsgebiet Luck´s Wiese

im Osten: durch den westlich der Straße Lütt Moor liegenden Aufforstungsbereich und den Müggenburger Weg

im Süden: durch die bebauten Wohngrundstücke des Hohen Damm, der Eisernen Hand und des Müggenburger Weges

im Westen: durch den Hohen Damm

(siehe Anlage)

 

3. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 48/18Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm

 

4. Der Beschluss zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48/18 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
 

 

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Begründung:

Die brach liegenden Flächen am Hohen Damm, einschließlich der ehemals gewerblich genutzten Flächen einer Gärtnerei, bieten in Stadtrandlage mit guter verkehrstechnischer Anbindung beste Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes für den individuellen Eigenheimbau. Die zu überplanende Fläche bietet die Möglichkeit, ca. 55 Baugrundstücke planungsrechtlich vorzubereiten.

 

Bereits 1997 hat sich die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar für die Entwicklung des in Rede stehenden Bereiches ausgesprochen.

Wegen verschiedener Unstimmigkeiten aufgrund einer Vielzahl privater Grundstückseigentümer im Plangebiet wurde ein Planverfahren zur damaligen Zeit jedoch nicht durchgeführt.

 

In den letzten Jahren fanden im Plangebiet grundlegende Eigentumswechsel statt. Dies ermöglicht die Wiederaufnahme der Planungsabsicht, zumal Wohnbauflächen für den Eigenheimbau weiterhin benötigt werden.

 

Die Hansestadt Wismar beabsichtig den Bebauungsplan in eigener Regie aufzustellen, das Gebiet gemäß rechtskräftiger Planung zu erschließen und erschlossene Baugrundstücke an den einzelnen Bauherren zu veräußern.

 

Der Geltungsbereich umfasst in Randbereichen bereits bebaute Grundstücke, deren Erschließung durch die Planung optimiert und gesichert werden kann. Entsprechende Informationsgespräche mit ersten betroffenen Eigentümern sind bereits durchgeführt worden und werden weiter geführt.

 

Der vorliegende Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 48/18 „Wohngebiet Alte Gärtnerei am Hohen Damm“ aktualisiert den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 48/97 „Wohngebiet Hoher Damm/ Ziegelstraße“ vom 25.09.1997.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar weist die zu überplanenden Flächen als Wohnbaufläche aber auch teilweise als gewerbliche Baufläche und Fläche für die Landwirtschaft aus.

Gemäß dem planerischen Entwicklungsgebot ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch ein Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von gewerblicher Baufläche und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche im Bereich Hoher Damm/ Müggenburger Weg“ erforderlich und durchzuführen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlage/n:

Anlage 1 – Übersichtsplan Geltungsbereich
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Übersichtsplan Geltungsbereich (912 KB)