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Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Landkreis NWM zur Übernahme der Personalnebenkosten sowohl nach §11 als auch nach §13 SGB VIII für die Mitarbeiter verschiedener Träger in der Hansestadt Wismar aufzunehmen.
2. Bis zur Übernahme der Kosten durch den Landkreis Nordwestmecklenburg sind die Personalnebenkosten weiterhin als freiwillige Leistung auch im Haushaltsjahr 2019, an die Träger zu zahlen.
Begründung:
Die Übernahme der Personalnebenkosten für Mitarbeiter verschiedener Träger stellt eine freiwillige Leistung der Hansestadt Wismar dar und ist im Doppelhaushalt mit einer entsprechenden Stelle ausgezeichnet. Nach unserer Auffassung müsste allerdings der Landkreis diese Kosten übernehmen. Die Übernahme dieser Kosten ist für die Träger ein wichtiger Bestandteil zur Ausführung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Das Verschieben der Zuständigkeiten und der Konflikt zwischen der Hansestadt und dem Landkreis darf nicht auf dem Rücken der Träger ausgeführt werden.
Anlage/n: keine