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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsunterlagen die Kalkulation 2019 (Anlage 3) sowie die 3. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.12.2017 (Anlage 1)
Begründung:
Mit der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2019 wurde die Kalkulation für die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar überprüft.
Danach ergäbe sich für das Jahr 2019 eine Unterdeckung von ca. 200 TEuro.
Wesentliche Ursachen hierfür sind:
- Verdreifachung der Entsorgungskosten für den auf der Kläranlage anfallenden Klärschlamm, da für diesen die landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und die Klärschlammentsorgung (thermische Verwertung) im Wege einer europaweiten Ausschreibung neu organisiert wurde .
- Tarifliche Lohnsteigerungen sowie allgemeine Preiserhöhungen bei Materialeinkäufen und bei Investitionsmaßnahmen (dadurch erhöhte Abschreibungen)
Die Verwaltung schlägt vor, die Einleitgebühr von bisher 2,35 €/cbm nicht zu verändern, sondern den Gebührenbedarf ausschließlich über die Anpassung der Grundgebühren je Wasserzähler zu decken. Zum einen handelt es sich bei den gestiegenen Kosten um Fixkosten/Vorhaltekosten die weitgehend unabhängig von der eingeleiteten Abwassermenge entstehen. Zum anderen werden durch die Anpassung der Grundgebühr Haushalte mit zunehmender Personenzahl geringer belastet. Die Gebührenerhöhung beträgt bei dem vorgeschlagenen Modus zwischen 5,3 % beim Einpersonenhaushalt bis 1,6% bei einem Vierpersonenhaushalt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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Auf den Stadthaushalt | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 – 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
KAG M-V | Vorgeschrieben durch: |
Anlage 1: 3. Änderungssatzung
Anlage 2: Synopse
Anlage 3: Kalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3. Änderungssatzung (99 KB) | ||||
2 | Synopse 3.Änderungssatzung (304 KB) |