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Vorlage - VO/2018/2856  

Betreff: Besetzung der Schiedsstelle, Wahl einer Schiedsperson
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Ruske, Diana
Beteiligt:I Bürgermeister   
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
25.10.2018 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wählt Frau Barbara Hermann als stellvertretende Schiedsperson für die Amtszeit von 5 Jahren.

 

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Begründung:
Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz  Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie.

 

Entsprechend § 2 des Gesetzes ist jede Schiedsstelle mit einer Schiedsperson und einem Vertreter zu besetzen.

 

Für die Hansestadt Wismar waren bisher als ehrenamtliche Schiedspersonen Frau Beate Baar als Schiedsperson und Herr Holger Suhrbier als Stellvertreter vereidigt.

 

Herr Suhrbier hat sein Amt mit Wirkung zum 01.08.2018 niedergelegt: der diesbezügliche Beschluss des Amtsgerichts Wismar vom 06.07.2018 liegt vor.

Aus diesem Grund ist eine personelle Nachbesetzung erforderlich.

 

Die Aufforderung zur Interessenbekundung wurde am 25.08.2018 im örtlichen Stadtanzeiger und auf der Homepage der Hansestadt veröffentlicht.

 

Im Ergebnis steht eine Bewerberin für dieses Ehrenamt zur Verfügung:

Frau Barbara Hermann.

 

Die vollständige Bewerbung liegt im Büro der Bürgerschaft vor und kann durch die Mitglieder der Bürgerschaft eingesehen werden.

 

Frau Hermann erfüllt die formellen Kriterien entsprechend § 4 SchStG M-V und ist somit als Kandidatin geeignet.

 

Für die aktuelle Neubesetzung ist auch nur eine Person erforderlich; diese ist durch die Bürgerschaft auf 5 Jahre Amtszeit zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 32 KV M-V.

 

Die Wahl bedarf gemäß § 5 (1) SchStG M-V nach Beschlussfassung der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Wismar.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11901-5254900

Aufwand in Höhe von

200,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

11901-5254900

Aufwand in Höhe von

200,00 €

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

X

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

X

Vorgeschrieben durch: § 1 (1) SchStG M-V

 

 

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Anlage/n:
keine