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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wählt Frau Barbara Hermann als stellvertretende Schiedsperson für die Amtszeit von 5 Jahren.
Begründung:
Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) richtet jede Gemeinde eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie.
Entsprechend § 2 des Gesetzes ist jede Schiedsstelle mit einer Schiedsperson und einem Vertreter zu besetzen.
Für die Hansestadt Wismar waren bisher als ehrenamtliche Schiedspersonen Frau Beate Baar als Schiedsperson und Herr Holger Suhrbier als Stellvertreter vereidigt.
Herr Suhrbier hat sein Amt mit Wirkung zum 01.08.2018 niedergelegt: der diesbezügliche Beschluss des Amtsgerichts Wismar vom 06.07.2018 liegt vor.
Aus diesem Grund ist eine personelle Nachbesetzung erforderlich.
Die Aufforderung zur Interessenbekundung wurde am 25.08.2018 im örtlichen Stadtanzeiger und auf der Homepage der Hansestadt veröffentlicht.
Im Ergebnis steht eine Bewerberin für dieses Ehrenamt zur Verfügung:
Frau Barbara Hermann.
Die vollständige Bewerbung liegt im Büro der Bürgerschaft vor und kann durch die Mitglieder der Bürgerschaft eingesehen werden.
Frau Hermann erfüllt die formellen Kriterien entsprechend § 4 SchStG M-V und ist somit als Kandidatin geeignet.
Für die aktuelle Neubesetzung ist auch nur eine Person erforderlich; diese ist durch die Bürgerschaft auf 5 Jahre Amtszeit zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 32 KV M-V.
Die Wahl bedarf gemäß § 5 (1) SchStG M-V nach Beschlussfassung der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Wismar.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11901-5254900 | Aufwand in Höhe von | 200,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11901-5254900 | Aufwand in Höhe von | 200,00 € |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 1 (1) SchStG M-V |
Anlage/n:
keine