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Vorlage - VO/2018/2845  

Betreff: Aufwandsentschädigung / Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände und Hilfskräfte für die Europawahl und die Kommunalwahlen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 32 ORDNUNGSAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, die Aufwandsentschädigungen bzw. Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahlvorstände zu oben genannten Wahlen auf folgende Werte zu erhöhen:

 

Wahlvorsteher und Schriftführung erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 45,00 €, deren Stellvertreter von 40,00 €.

Die Beisitzer erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 35,00 €. Hilfskräfte werden mit 10,00 € entschädigt.
 

 

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Begründung:

Für die Kommunalwahlen sieht der § 12 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) i.V.m. § 14 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten des Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landeswahlordnung LKWO M-V) die Zahlung einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 21,00 € vor. Die Gemeindevertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.

 

Für die Europawahl sieht der § 10 Abs. 2 der Europawahlordnung (EuWO) ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 € für den Vorsitzenden des Wahlvorstandes und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes vor.

 

Mit der Zahlung der oben genannten Aufwandsentschädigungen / Erfrischungsgelder erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände insofern einen höheren Betrag als durch den Gesetzgeber vorgesehen.

 

Die Gewinnung von ca. 290 erforderlichen Wahlhelfern gestaltet sich schwierig, zumal die Feststellung der vorläufigen Wahlergebnisse am Wahlabend einen erheblichen Zeitaufwand erwarten lässt. Weiterhin trägt die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Anerkennung des Ehrenamtes bei und fördert die Motivation zum freiwilligen Engagement.

Nach dem LKWG M-V können Wahlvorstände durch Hinzuziehung von Hilfskräften unterstützt werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.5695100

Aufwand in Höhe von

5.000,00

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.7696100

Auszahlung in Höhe von

5.000,00

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

12102.5695100

Aufwand in Höhe von

20.000,00

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlage/n:

Keine Anlagen