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Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft vom 25.04.2014 wird wie folgt geändert:
§ 34 Unterrichtung der Bürgerschaft
(1) Die Protokolle über die Sitzungen der Ausschüsse und des Präsidiums liegen im Büro der Bürgerschaft zur Einsicht für die Bürgerschaftsmitglieder aus.
(2) Sitzungseinberufungen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Anträge, Sitzungsprotokolle der Bürgerschaft und ihrer Gremien sowie schriftliche Mitteilungen des Bürgermeisters sind den Mitgliedern der Bürgerschaft zusätzlich über das Ratsinformationssystem bereitzustellen.
Begründung:
Die Bürgerschaft hatte den Antrag (VO/2018/2719) in der Bürgerschaftssitzung am 28. Juni 2018 zur weiteren Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen. Dort wurde diesem in der vergangenen Sitzung am 03. September mehrheitlich zugestimmt, sodass der Antrag nun erneut für die Bürgerschaftssitzung eingereicht wird.
Bislang ist in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft nicht geregelt, in wie weit die Mitglieder der Bürgerschaft Einsicht in die Protokolle des Präsidiums nehmen können. Da alle Mitglieder der Bürgerschaft über die Vorgänge im Präsidium umfassend informiert sein sollten und es auch aus rechtlicher Sicht keine Einwände gibt, sollten die Bürgerschaftsmitglieder über die oben benannten Wege, im Büro der Bürgerschaft und über das Ratsinformationssystem, ebenfalls Einsicht in die Protokolle des Präsidiums nehmen können. Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft würde dementsprechend angepasst werden.
Anlage: Synopse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Synopse Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft (28 KB) |
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