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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Änderung des § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 wie in der Anlage 1 – Änderungssatzung dargestellt.
Begründung:
Auf der Bürgerschaftssitzung vom 28.06.2018 wurde die Änderung des § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 beschlossen (VO/2018/2683-01; Anlage 3).
Diese Satzungsänderung wurde sodann gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Inneres und Europa M-V als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Mit Schreiben vom 01.08.2018 wurde seitens des Ministeriums mitgeteilt, dass die nicht abschließende Aufzählung der Auslageorte für den Stadtanzeiger nach der dortigen Rechtsauffassung nicht hinreichend bestimmt sei.
Dementsprechend wird in der als Anlage 1 beigefügten Änderungssatzung die Formulierung in § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung
„sowie an weiteren öffentlichen Stellen“
gestrichen. Die entsprechend geänderte Synopse liegt als Anlage 2 bei.
Die tatsächliche Auslegung an weiteren als den nunmehr aufgeführten öffentlichen Stellen wird dennoch erfolgen.
Da die inhaltlich bestehen bleibende Satzungsänderung bereits ausführlich im Verwaltungsausschuss vom 04.06.2018 beraten wurde, erfolgte keine erneute Einreichung dieser Vorlage in den Ausschuss.
Auf die Begründungen der Änderung des § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung in den Vorlagen VO/2018/2683 und VO/2018/2683-01 wird Bezug genommen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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X | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1: 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016
Anlage 2: Synopse
Anlage 3: VO/2018/2683-01
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 12.12.2016 (22 KB) | ||||
2 | Synopse (23 KB) | ||||
3 | VO/2018/2683-01 (239 KB) |
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