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Vorlage - VO/2018/2790  

Betreff: Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2018 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Danigel-Ousaouri, Anja
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 1 Büro der Bürgerschaft  
 10.6 Abt. Gebäudemanagement  
 20.1 Abt. Kämmerei  
 40 AMT FÜR BILDUNG, JUGEND, SPORT UND FÖRDERANGELEGENHEITEN  
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
30.08.2018 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Projektaufruf 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt für das Vorhaben „Sanierung Sporthalle Käthe-Kollwitz-Promenade 13“ im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ Projektaufruf 2018 Fördermittel zu beantragen.

Das Vorhaben „Sanierung Sporthalle Käthe-Kollwitz-Promenade 13“ wird Bestandteil der 3. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) sein.
 

 

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Begründung:

Der Deutsche Bundestag hat beschlossen das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit 100 Mio. Euro für eine Laufzeit von 2018 bis 2022 erneut aufzulegen. Mit diesem Programm fördert der Bund seit 2015 bauliche Maßnahmen von Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mit besonderer Bedeutung im Bereich der sozialen Stadtentwicklung und mit besonderen Impulsen für die Region.

Aktuell werden insgesamt 102 Projekte bundesweit gefördert, darunter auch das Vorhaben der Hansestadt Wismar „Sanierung der Sport- und Mehrzweckhalle, Bürgermeister-Haupt-Str. 31, Wismar“.

 

Im Rahmen dieses erneuten Projektaufrufs vom 31.07.2018 (Projektaufruf siehe Anlage) sollen seitens der Hansestadt Wismar für das Vorhaben „Sanierung Sporthalle Käthe-Kollwitz-Promenade 13“ Fördermittel beantragt werden.

 

Grundsätzlich ist bezüglich dieser Sporthalle folgendes zu erwähnen:

 

Eine quantitative und qualitative Bestandsaufnahme von Sporthallen- und Sportplatzflächen ist Bestandteil der für Wismar vorliegenden „Integrierten Sportentwicklungsplanung“. Die qualitative Bewertung beinhaltet u. a. eine bauliche Zustandsbeschreibung der Sporthallen. Danach ist die 2-Feldhalle an der Käthe-Kollwitz-Promenade 13 eine mit schwerwiegenden Schäden. Die umfassende Sanierung ist für den Bestandserhalt unerlässlich.

 

Es ist vorgesehen, die Sporthalle in der Käthe-Kollwitz-Promenade 13 komplex zu sanieren, um hier u. a. den Sportunterricht der neuen Grundschule mit spezifischer Kompetenz durchzuführen. Die Gebäudehülle ist entsprechend den geltenden Vorschriften zum Wärmeschutz auszuführen.

 

Die Turnhalle ist für den Vereins- und Wettkampfsport und für den Schulsport zu konzipieren. Um allen Nachfragen nach Hallenzeiten gerecht zu werden, ist die Sanierung dieser Halle dringend angezeigt. Durch den Einbau einer Zuschauertribüne für bis zu 199 Personen wird die Attraktivität erhöht. Es sind die Richtlinien des Deutschen Handballbundes zur Durchführung von Wettkampfspielen im Handball zu berücksichtigen.

 

Die Sporthalle Käthe-Kollwitz-Promenade 13 wird in die 3. Fortschreibung des ISEK (derzeit in Bearbeitung) aufgenommen, da mit dieser städtebaulichen Maßnahme der Stadtteil Friedenshof eine infrastrukturelle Aufwertung erfahren wird.

Des Weiteren ist, bedingt durch den Anstieg der Einwohnerzahlen in den letzten Jahren, eine Sanierung der Sporthalle auf Grund des gesteigerten Bedarfs an Sporteinrichtungen zwingend erforderlich.

 

Grundsätzlich erfolgt im Rahmen des o.g. Förderprogramms eine Förderung in Höhe von 45% durch den Bund. Es besteht allerdings die Möglichkeit auf eine 90%ige Förderung für Kommunen in Haushaltsnotlage, so dass ein 10%iger Eigenanteil durch die Kommune getragen werden muss. Das würde für die Hansestadt Wismar bei einem Investitionsvolumen von 4.233.110,00 Euro für die Sporthalle bedeuten, dass lediglich  ein Eigenanteil von 423.311,00 Euro bereitgestellt werden müsste.

 

Der Projektvorschlag ist bis 31.08.2018 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. An dieser Stelle sollte diesbezüglich schon ein Bürgerschaftsbeschluss herbeigeführt worden sein, der diesen Projektvorschlag im Grundsatz trägt.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für Folgejahre 2019 - 2022

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

21151.6816610/07

Einzahlung in Höhe von

3.809.799,00 € *

Produktkonto /Teilhaushalt:

21151.7852200/07

Auszahlung in Höhe von

4.233.110,00 €

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

* Da die dauernde Leistungsfähigkeit der Hansestadt Wismar als weggefallen zu bewerten ist und damit eine Haushaltsnotlage besteht, wird eine 90%ige Förderung beantragt.

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

X

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten (Maßnahme-Nr. 21151001)

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 

 

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Anlage/n:
Projektaufruf 2018 – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Projektaufruf 2018 (200 KB)      
Stammbaum:
VO/2018/2790   Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2018 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"   20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2018/2790-01   Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2018 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"   20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement   Bericht/Antwort gem. KV M-V
VO/2018/2790-02   Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2018 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"   20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2018/2790-03   Bericht / Antwort zu VO/2018/2790-02 Nutzung des Ersatzneubaus der Sporthalle Friedenshof I für Kulturveranstaltungen   10.62 SG Hochbau   Bericht/Antwort gem. KV M-V
VO/2018/2790-04   Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur", Ersatzneubau der Sporthalle Friedenshof I   10.2 Abt. Hochbau   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2018/2790-05   Grundsatzentscheidung zum Projektaufruf 2018 für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"   10.2 Abt. Hochbau   Bericht/Antwort gem. KV M-V