|
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der
Nachbargemeinden aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB
sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet
Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass die Anregungen und Hinweise aus der
Stellungnahme der
– Landrätin des LK NWM, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen
berücksichtigt werden.
Die Bürgerschaft hat die Stellungnahmen aus der Behörden- und aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt die Abwägung (Entscheidung über
Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf“ nach Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
3. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" für das Gebiet, welches begrenzt wird:
im Norden: durch den Küstenwald
im Osten / Süd-Osten : durch das Grundstück der Median-Klinik
im Süd-Westen / Nord-Westen: durch die nordwestlichen und südöstlichen Grundstücke des im rechtskräftigen B-Plan Nr. 82/13 ausgewiesenen reinen Wohngebietes,
bestehend aus den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung gemäß § 10
BauGB und § 5 der Kommunalverfassung als Satzung. (Anlage 2)
4. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
5. Der Bebauungsplan wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung über die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 82/13 "Wohngebiet Seebad Wendorf" gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan einschließlich Begründung
während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Die Bürgerschaft der HWI hat auf ihrer Sitzung am 26.10.2017 (VO/2017/2391) beschlossen,
dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 82/13 „Wohngebiet Seebad Wendorf“ gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird.
Die Planung wurde infolgedessen ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne frühzeitige Beteiligungen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erarbeitet.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 15.02.2018 (VO2018/2558) gefasst.
Die Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 2 (2) BauGB
fand in der Zeit vom 12.01.2018 bis einschließlich 15.02.2018 und die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 04.04.2018 bis einschließlich 08.05.2018 statt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.
Die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden
sind in einer Tabelle erfasst, die einzelnen Sachpunkte mit einem Vorschlag für die Behandlung
versehen und somit für die Abwägungsentscheidung vorbereitet worden. (Anlage 1)
Der Bebauungsplan, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, (Anlage 2) sowie die
Begründung (Anlage 3) wurden entsprechend des Abwägungsvorschlages angepasst.
Gemäß § 13 Absatz 3 BauGB wird von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n:
Anlage 1 – Abwägung
Anlage 2 – Satzung
Anlage 3 - Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Abwägung (1942 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Satzung (276 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Begründung (3589 KB) |