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Beschlussvorschlag:
Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft vom 25.04.2014 wird wie folgt geändert:
§ 34 Unterrichtung der Bürgerschaft
(1) Die Protokolle über die Sitzungen der Ausschüsse und des Präsidiums liegen im Büro der Bürgerschaft zur Einsicht für die Bürgerschaftsmitglieder aus.
(2) Sitzungseinberufungen, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen, Anträge, Sitzungsprotokolle der Bürgerschaft und ihrer Gremien sowie schriftliche Mitteilungen des Bürgermeisters sind den Mitgliedern der Bürgerschaft zusätzlich über das Ratsinformationssystem bereitzustellen.
Begründung:
Bislang ist in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft nicht geregelt, in wie weit die Mitglieder
der Bürgerschaft Einsicht in die Protokolle des Präsidiums nehmen können.
Da alle Mitglieder der Bürgerschaft über die Vorgänge im Präsidium umfassend informiert sein sollten und es auch aus rechtlicher Sicht keine Einwände gibt, sollten die Bürgerschaftsmitglieder über die oben benannten Wege, im Büro der Bürgerschaft und über das Ratsinformationssystem, ebenfalls Einsicht in die Protokolle des Präsidiums nehmen können. Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft würde dementsprechend angepasst werden.
Anlage/n:
Synopse „Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Synopse Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft (28 KB) |
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